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Landtag: Umweltausschuss – Aktuelle Zahlen zur Vogelgrippe

Der Experte nennt dem Umweltausschuss Zahlen, die möglicherweise schon nicht mehr stimmen. Das liegt nicht an den Zahlen selbst. Dr. Norbert Rehm und seine Kollegen aus dem Umweltministerium sind gut informiert. Es liegt an dem Phänomen, für das die Zahlen stehen: Der H5N8-Virus, bekannt als Vogelgrippe, ist äußerst aggressiv und dynamisch. Ständig gibt es Neu-Ansteckungen. Die Lage in Bayern ist im Moment nicht ganz so dramatisch wie in anderen Bundesländern: Bislang sind nur Wildvögel, aber keine Nutzvögel betroffen. Das kann sich ändern. Der Winter steht vor der Tür und mit ihm die Lieblings-Witterung des H5N8-Virus: 0 Grad Celsius, 70% Luftfeuchte und null UV-Strahlung.

Als Dr. Rehm seine Zahlen zur Vogelgrippe in Bayern nennt, fügt er stets dazu: Stand gestern Abend oder Stand heute Früh, 08.00 Uhr. Das zeigt, wie rasant sich die Vogelgrippe ausbreitet. Die ersten Fälle in Deutschland wurden am 08. und 09.11.2016 registriert. Betroffen waren zuerst Schleswig-Holstein und der Bodensee. Inzwischen ist die Vogelgrippe in 12 Bundesländern angekommen. In vier Bundesländern sind nicht nur Wildvögel betroffen, sondern das Virus ist auch bei Nutztieren aufgetaucht. So weit ist es in Bayern noch nicht. Auch hier sind schon viele Fälle der aviären Influenza nachgewiesen, der Virus ist aber noch nicht von den Wildtieren auf die Nutztiere übergesprungen. Doch ist dies überhaupt der Infektionsweg? Der Ausschussvorsitzende Dr. Christian Magerl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fordert, dass die Übertragungswege nochmal seriös geklärt werden. Seiner Meinung nach und der Meinung seiner Partei-Kollegin Rosi Steinberger nach, ist es nämlich auch durchaus denkbar, dass der Virus den anderen Weg nimmt: Von den Nutztieren auf die Wildtiere. Dr. Otto Hünnerkopf (CSU), der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, und Herbert Woerlein (SPD) greifen den Aspekt ebenfalls auf und fragen den Experten, ob die Vogelgrippe nicht auch ihren Ursprung in der Massentierhaltung haben könne.

„Eine singuläre Erklärung ist zu kurz gesprungen“, sagt Dr. Norbert Rehm.

Das Umweltministerium glaubt trotzdem eher an die Übertragungskette Wildvögel-Nutzvogel. Der Zusammenhang mit dem Vogelzug aus Asien und dortigen H5N8-Vorkommen ist ein Indiz. Außerdem werden durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit fortlaufend verendete Tiere obduziert. Ein Befall der Nutztiere konnte hier nicht festgestellt werden.

Die Maßnahmen zum Eindämmen des Virus zielen demnach auf eine Kontaktvermeidung zwischen Wild- und Nutzvögeln. Schwerpunkt der Ausbreitung in Bayern sind die großen Voralpenseen wie Starnberger See oder Chiemsee. Leider reicht es inzwischen nicht mehr aus, eine Aufstallungspflicht im Umkreis dieser Seen zu verordnen, denn auch an den Fließgewässern sterben inzwischen Vögel an der Vogelgrippe. Das Virus geht in die Fläche. Darum ist seit Montag dieser Woche auch die flächenhafte Aufstallungspflicht in ganz Bayern angeordnet. Geflügelmärkte, Vogelschauen und Ausstellungen – alles verboten seit Mittwochabend. Zusätzlich wird geraten, äußert strenge Hygienemaßnahmen zu ergreifen, also Hände waschen, Schutzkleidung tragen, Desinfektionsmatten anschaffen. Treten erste Fälle bei den Nutztieren auf, verschärfen sich die Maßnahmen: Dann gibt es einen Sperrbezirk, der Geflügelbestand wird gekeult und im schlimmsten Fall drohen Handelsverbote für ganz Deutschland.

Welche Maßnahmen bei welcher Gefährdungslage ergriffen werden, bestimmt die Handlungsempfehlung des Friedrich-Löffler-Institutes, des Bundesforschungsinstitutes für Tiergesundheit. Alle 4 bis 5 Tage gibt es eine Neubewertung der Situation und eine Anpassung der Maßnahmen.

Und die betroffenen Landwirte? Gibt es eine Entschädigung für die Landwirte, wenn ihr Bestand gekeult wird, will Florian von Brunn (SPD) wissen. Dürfen Freilandeier noch als solche verkauft werden, wenn das Geflügel Hausarrest hat, fragt Eric Beißwenger (CSU). Und Nikolaus Kraus (FREIE WÄHLER) stellt die bange Frage: Wie lange wird die Aufstallung noch nötig sein? Mal sehen, wie der Winter werde, sagt Dr. Norbert Rehm. Zwischenzeitlich können die Landwirte Freilandeier auch nach 12 Wochen Aufstallung noch unter diesem Begriff verkaufen und ist tatsächlich eine Keulung nötig, gibt es eine Entschädigung.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 24.11.2016 (von Ina Friedl)