Gesetzgebung

Sparkassenverband Bayern: Bankenregulierung – Bundesrat fordert mehr Verhältnismäßigkeit

Der Bundesrat fordert eine konsequente Anwendung des Proportionalitätsprinzips in der Bankenregulierung. Das Plenum beschloss heute auf Initiative des Freistaats Bayern, die Bundesregierung um ihren Einsatz für eine Weiterentwicklung der Basel III-Regeln zu bitten, die nicht zu Lasten der Regionalbanken und damit der Finanzierung der Realwirtschaft gehen. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, unterstreicht die Bedeutung dieser Forderung:

„Die Regulierung muss Maß und Ziel behalten: Regionalbanken wie die Sparkassen fahren geringere Risiken als Großbanken, weil Kredite an Mittelständler aus der eigenen Region infolge der genauen Marktkenntnis weniger ausfallgefährdet sind als große Engagements in risikoreichen Modellen. Das muss sich auch weiterhin in einer vergleichsweise niedrigen Eigenkapitalunterlegung beim Kreditgeber niederschlagen.“

Der Basler Ausschuss für die Bankenaufsicht überarbeitet derzeit seine international verbindlichen Regeln der Risikovorsorge für Kredite und hat angekündigt, sie noch im Jahr 2016 fertigzustellen.

„Eine generelle Verschärfung darf aber nicht dazu führen, dass die Kreditvergabe an den Mittelstand vor Ort erschwert wird“, so Netzer.

„Das Reformpaket muss so geschnürt werden, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht mittelbar zu Leidtragenden werden. Die Regeln müssen deshalb Erleichterungen vorsehen, die sich aus Institutsgröße, Komplexität und Risikogehalt der Geschäfte ableiten.“

Sparkassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 25.11.2016

Redaktionelle Hinweise

Bei der angesprochenen Initiative des Freistaats Bayern handelt es sich um die „Entschließung des Bundesrates zur Vollendung der Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS)“, die als TOP 13 auf der heutigen 951. Sitzung des Bundesrates stand.