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StMFLH: Staatliche Förderung der Kommunen beim Hochbau für Schulen, Kitas, Theater- und Konzertsaalbauten wird deutlich erhöht

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Bayerns Kommunen haben gerade viele komplexe Herausforderungen zu bewältigen. Die Bevölkerung wächst weiter. „Wir erhöhen daher deutlich die staatliche Förderung unsere Kommunen beim Hochbau. Wir heben die Fördersätze für Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie für Theater- und Konzertsaalbauten an. Wir verbessern die Förderung der Beseitigung von Elementarschäden an kommunalen Bauten, wie bei Hochwasser. Dies ist ein kommunales Kultur- und Bildungsprogramm“, teilte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder anlässlich der Bekanntmachung der geänderten Zuweisungsrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit.

„Der Freistaat Bayern ist und bleibt ein starker und verlässlicher Partner seiner Kommunen“, hob Söder hervor.

Von den verbesserten Förderkriterien profitieren vor allem auch die Kommunen im ländlichen Raum.

„Wir reagieren auf deutlich steigende Schülerzahlen. Bayern unterstützt seine Kommunen beim Bau ihrer Schulen“, hob Söder hervor.

So werden die Fördersatzorientierungswerte für diese kommunalen Investitionen sowie für Kindertageseinrichtungen von 40 auf 50% angehoben. Damit kann sich beispielsweise der staatliche Beitrag zu einer kommunalen Schulbauinvestition mit förderfähigen Kosten von € 1 Mio. um bis zu € 100.000 erhöhen und der Eigenanteil der Kommunen sinkt. Verankert wird ebenfalls die Erhöhung des möglichen Förderrahmens für kommunale Theater- und Konzertsaalbauten von bislang 60 auf maximal 80%.

„Ein wuchtiges Signal für den Kulturstandort. Mit der erweiterten Theater- und Konzertsaalförderung wird auch der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kulturbereich Rechnung getragen“, betonte Söder.

Künftig sind im Rahmen der Theaterförderung auch Investitionen für kommunale Kultureinrichtungen am Sitz einer Bezirksregierung in Gebäuden förderfähig, die auch als Theater- oder Konzertsaal genutzt werden. Die Einführung eines Regelfördersatzes von 75% trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass die Standortkommunen eine besondere finanzielle Belastung im Kulturbereich zu schultern haben, die weit über das eigene Einzugsgebiet ausstrahlt.

Bei Elementarschäden wird die Bagatellgrenze an kommunalen Hochbaumaßnahmen von bislang € 100.000 auf € 25.000 abgesenkt. Damit können die Kommunen bereits bei niedrigeren Aufwendungen zur Schadensbeseitigung eine staatliche Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz erhalten. Vor allem kleinere Kommunen profitieren von der Absenkung der Bagatellgrenze. Die Änderung der Zuweisungsrichtlinie mit den neuen Fördermöglichkeiten und Fördersätzen wird Ende November 2016 im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat veröffentlicht.

Die Fördermittel für den kommunalen Hochbau sind Bestandteil des unverändert kommunalfreundlichen bayerischen Staatshaushalts, in dem jeder vierte Euro für Gemeinden, Landkreise und Bezirke vorgesehen ist. Der Löwenanteil davon wird über den kommunalen Finanzausgleich abgewickelt. Der kommunale Finanzausgleich weist 2016 mit € 8,56 Mrd. ein Rekordvolumen auf. Die Mittel werden nach dem Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 im kommenden Jahr insgesamt um nochmals rund € 260 Mio. angehoben. Zur Förderung des kommunalen Hochbaus im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs sind im Entwurf des Doppelhaushalts in 2017 insgesamt € 500 Mio. vorgesehen. Damit soll auch künftig eine bauzeitnahe Mitfinanzierung der kommunalen Förderprojekte ermöglicht werden.

StMFLH, Pressemitteilung v. 25.11.2016