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StMI: Richtfest für Ludwig-Erhard-Zentrum in Fürth

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Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann: Baufertigstellung im Herbst 2017 – Bund und Land unterstützen Neubau mit rund € 11,3 Mio.

Der triste Parkplatz hinter dem historischen Rathaus in Fürth ist beseitigt und die Baulücke bald geschlossen. Das neue Ludwig-Erhard-Zentrum in Fürth nimmt Gestalt an. Knapp neun Monate nach der Grundsteinlegung hat heute Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann gemeinsam mit der Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Ludwig-Erhard-Haus Evi Kurz und dem Fürther Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung das Richtfest gefeiert. Die Baufertigstellung ist laut Herrmann im Herbst 2017 geplant. Bund und Freistaat Bayern unterstützen den Neubau mit rund € 11,3 Mio.

Zusammen mit dem benachbarten Geburtshaus von Ludwig Erhard soll der Neubau künftig allen Interessierten als Veranstaltungsort zu aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Fragen offen stehen.

Herrmann: „Damit wird einem der bedeutendsten Söhne Fürths im wörtlichen Sinne ein Denkmal gesetzt – Das Zentrum soll nicht nur erinnern, sondern auch zum Denken Raum geben. Es wird also nicht nur Museum, sondern auch Begegnungs- und For­schungsstätte zugleich sein.“

Weiter appelierte Herrmann, dass das Erfolgsmodell „Soziale Marktwirtschaft“ wieder stark gemacht werden müsse.

„Wir müssen die soziale Marktwirtschaft als Antwort auf die Herausforderungen der globalisierten Wirtschaft wieder etablieren“, so Herrmann.

Die Städtebauförderung unterstützt das Projekt mit € 4 Mio., € 6 Mio. stammen vom Bund aus dem Pogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“. Weitere Unterstützer sind die Bayerische Landesstiftung, der Kulturfond, der Bezirk sowie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Herrmann dankte der Stiftung Ludwig-Erhard-Haus, dem Ludwig-Erhard-Initiativkreis, der Stadt Fürth, sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern für das außergewöhnliche Engagement, das beim Aufbau des Ludwig-Erhard-Zentrums geleistet wurde.

StMI, Pressemitteilung v. 25.11.2016