Der Freistaat unterstützt seine strukturschwachen Kommunen im ländlichen Raum tatkräftig. Bayernweit erhalten 175 Kommunen rund € 145 Mio. an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise als auch Städte und Gemeinden.
„Ein starkes Signal für die Kommunen und ein gutes Signal für Kommunen mit schmalem Geldbeutel. Diese Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2016 ein Rekordvolumen von rund € 8,56 Mrd. erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen tatkräftig“, stellte Finanzminister Dr. Markus Söder bei der Übergabe der Bescheide für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen an die Vertreter der Kommunen gemeinsam mit Staatssekretär Albert Füracker am Montag (28.11.) in Nürnberg fest.
Nach Oberfranken gehen über € 66 Mio., in die Oberpfalz über € 35 Mio., nach Unterfranken über € 18 Mio, Niederbayern über € 15 Mio., nach Mittelfranken € 8 Mio., nach Schwaben € 900.000 und nach Oberbayern € 400.000 (Details vgl. Tabelle anbei).
Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können damit im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.
Folgende Landkreise erhielten Bedarfszuweisungen:
Oberbayern | Berchtesgadener Land | 400.000 |
Niederbayern | Deggendorf Freyung – Grafenau Kelheim Passau Regen Rottal – Inn | 200.000 2.044.000 100.000 150.000 400.000 800.000 |
Oberpfalz | Neustadt a.d. Waldnaab Schwandorf Tirschenreuth | 200.000 100.000 2.500.000 |
Oberfranken | Bayreuth Coburg Forchheim Hof Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel/Fichtelgebirge | 200.000 400.000 300.000 2.300.000 2.000.000 2.000.000 300.000 2.700.000 |
Mittelfranken | Weißenburg – Gunzenhausen | 500.000 |
Unterfranken | Bad Kissingen Haßberge Kitzingen Main – Spessart Rhön – Grabfeld Schweinfurt | 450.000 900.000 450.000 300.000 1.700.000 200.000 |
Schwaben | Aichach-Friedberg Dillingen a.d.Donau Lindau (Bodensee) Oberallgäu | 300.000 200.000 200.000 200.000 |
Folgende Städte und Gemeinden erhielten Bedarfszuweisungen:
[Zur Tabelle vgl. die Pressemitteilung des StMFLH]
StMFLH, Pressemitteilung v. 28.11.2016