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StMFLH: Freistaat hilft strukturschwachen Kommunen mit rund 145 Mio. Euro – 175 Kommunen erhalten Zuweisungsbescheide

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Der Freistaat unterstützt seine strukturschwachen Kommunen im ländlichen Raum tatkräftig. Bayernweit erhalten 175 Kommunen rund € 145 Mio. an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise als auch Städte und Gemeinden.

„Ein starkes Signal für die Kommunen und ein gutes Signal für Kommunen mit schmalem Geldbeutel. Diese Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2016 ein Rekordvolumen von rund € 8,56 Mrd. erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen tatkräftig“, stellte Finanzminister Dr. Markus Söder bei der Übergabe der Bescheide für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen an die Vertreter der Kommunen gemeinsam mit Staatssekretär Albert Füracker am Montag (28.11.) in Nürnberg fest.

Nach Oberfranken gehen über € 66 Mio., in die Oberpfalz über € 35 Mio., nach Unterfranken über € 18 Mio, Niederbayern über € 15 Mio., nach Mittelfranken € 8 Mio., nach Schwaben € 900.000 und nach Oberbayern € 400.000 (Details vgl. Tabelle anbei).

Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können damit im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.

Folgende Landkreise erhielten Bedarfszuweisungen:

OberbayernBerchtesgadener Land400.000
NiederbayernDeggendorf
Freyung – Grafenau
Kelheim
Passau
Regen
Rottal – Inn
200.000
2.044.000
100.000
150.000
400.000
800.000
OberpfalzNeustadt a.d. Waldnaab
Schwandorf
Tirschenreuth
200.000
100.000
2.500.000
OberfrankenBayreuth
Coburg
Forchheim
Hof
Kronach
Kulmbach
Lichtenfels
Wunsiedel/Fichtelgebirge
200.000
400.000
300.000
2.300.000
2.000.000
2.000.000
300.000
2.700.000
MittelfrankenWeißenburg – Gunzenhausen500.000
UnterfrankenBad Kissingen
Haßberge
Kitzingen
Main – Spessart
Rhön – Grabfeld
Schweinfurt
450.000
900.000
450.000
300.000
1.700.000
200.000
SchwabenAichach-Friedberg
Dillingen a.d.Donau
Lindau (Bodensee)
Oberallgäu
300.000
200.000
200.000
200.000

Folgende Städte und Gemeinden erhielten Bedarfszuweisungen:

[Zur Tabelle vgl. die Pressemitteilung des StMFLH]

StMFLH, Pressemitteilung v. 28.11.2016