Sachgebiet: Abgabenrecht / BFH, Urt. v. 29.11.2016 – VI R 19/16 / Weitere Schlagworte: Werbungskostenabzug von Fahrtkosten und von Verpflegungsmehraufwendungen einer Polizeibeamtin im Streifendienst
Leitsatz:
AnzeigeNV: Ein Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst ist schwerpunktmäßig überwiegend außerhalb der Polizeidienststelle im Außendienst tätig.
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