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DStGB: Mustersatzung für Erschließungsbeiträge aktualisiert

Der DStGB und der Deutsche Städtetag haben die erstmals im Jahr 1991 veröffentlichte Mustersatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen aktualisiert und inhaltlich vollständig überarbeitet. Hierbei sind die aktuelle Rechtsprechung sowie weiteren Rechtsentwicklungen zum Erschließungsbeitragsrecht berücksichtigt worden. Dies gilt auch für die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen (vgl. Teil B).

Der Umfang des Musters wurde bewusst „schlank“ gehalten und auf die wesentlichen Elemente einer Erschließungsbeitragssatzung beschränkt. Es ist somit möglich, das Satzungsmuster um individuelle Regelungen zu ergänzen.

Grundsätzlich gilt: Nach § 132 BauGB regeln die Gemeinden durch Satzung die Art und den Umfang der beitragsfähigen Erschließungsanlagen, die Ermittlungsart, den Verteilungsschlüssel sowie die Höhe der Einheitssätze, die Kostenspaltung und die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage. Ohne eine entsprechende kommunale Satzung können Erschließungsbeiträge nicht erhoben werden. Die nunmehr aktualisierte Fassung des Satzungsmusters soll dazu beitragen, die Anforderungen an eine inhaltlich ausgewogene und rechtskonforme kommunale Satzung zu erfüllen.

  • Muster einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (PDF)

DStGB, Aktuelles v. 29.11.2016