Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Strafrechtsausführungsgesetz (BayStrAG) – Beschlussempfehlung

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfhelung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/14543 v. 29.11.2016 [PDF]). Er hat Zustimmung empfohlen. Der Gesetzentwurf betrifft insbesondere die psychosoziale Prozessbegeleitung in Strafverfahren und regelt die Anerkennung von Personen als psychosoziale Prozessbegleiter sowie die Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen zum psychosozialen Prozessbegleiter.

Darüber hinaus wird mit dem Gesetz eine einheitliche Stammnorm für landesrechtliche Regelungen mit Strafrechtsbezug geschaffen, in die auch die Regelungen des Bayerischen Subventionsgesetzes (BaySubvG) und der Führungsaufsichtsstellen-Verordnung (FAStellenV) mit lediglich redaktionellen Änderungen übernommen werden. In der Folge treten das BaySubvG und die FAStellenV außer Kraft.

Das BayStrAG soll am 01.01.2017 in Kraft treten.

Weitere Informationen

  • Aktueller Stand bzw. Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags (PDF)
  • Aktuelle Verfahren im Freistaat in einer fortlaufend aktualisierten Übersicht: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen