Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des AGTPG, des BayKrG und einer weiteren Rechtsvorschrift – Beschlussempfehlung

Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AGTPG), des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) und einer weiteren Rechtsvorschrift die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/14598 v. 29.11.2016 [PDF]). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen.

Die Änderungen betreffen die Aufgaben der Transplantationsbeauftragten (bisher in Art. 8 AGTPG geregelt, der nach dem Gesetzentwurf zu Art. 7 wird). Hiernach erhält der neue Art. 7 Abs. 1 Nr. 2 folgende Fassung (Änderung gefettet):

[ … hat der Transplantationsbeauftragte insbesondere:]

2. der Krankenhausleitung unmittelbar über den Stand der Organspende im eigenen Krankenhaus zu berichten und sie in allen Belangen der Organspende zu beraten; der Bericht umfasst insbesondere die regelmäßige Analyse der Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung,

Der Änderungsempfehlung liegt der Antrag auf LT-Drs. 17/14058 v. 07.11.2016 (PDF) zu Grunde, die dort näher begründet ist.

Wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs betreffen die Freistellung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern sowie die landesrechtliche Durchbrechung des in § 6 Abs. 1a KHG vorgesehenen Automatismus, wonach Empfehlungen des G-BA zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren automatisch Bestandteil des Krankenhausplans werden.

Weitere Informationen

  • Staatsregierung, Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes, des Bayerischen Krankenhausgesetzes und einer weiteren Rechtsvorschrift, LT-Drs. 17/13227 v. 11.10.2016 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)
  • Aktueller Stand bzw. Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. inkl. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Freistaat auf einen Blick (fortlaufend aktualisiert): hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen