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BMF: Nach­trags­haus­halt 2016 – För­de­rung der In­ves­ti­tio­nen in die Schu­lin­fra­struk­tur fi­nanz­schwa­cher Kom­mu­nen [GG-Änderung avisiert]

30. November 2016 by Klaus Kohnen

Das Bundeskabinett hat am 30.11.2016 den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Mit dem Nachtrag erhält der im Jahr 2015 errichtete Kommunalinvestitionsförderungsfonds eine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von € 3,5 Mrd. Damit wird die geplante Förderung von Investitionen in die Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen haushaltsmäßig abgebildet. Der Bundeshaushalt 2016 bleibt auch weiterhin ohne neue Schulden ausgeglichen.

Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:

„Wir setzen unsere Unterstützung für finanzschwache Kommunen fort und erhöhen den Investitionsfonds um weitere € 3,5 Mrd. Außerdem arbeiten wir an einer Grundgesetzänderung: Wir haben vereinbart, dass Kommunen diese Mittel künftig auch zur Sanierung von Klassenräumen, Turnhallen und Schulgebäuden nutzen können. Schülerinnen und Schülern sollen nicht länger unter der Finanzknappheit ihrer Gemeinden leiden.“

Der Bund und die Länder haben sich am 14.10.2016 im Rahmen der Einigung zur Reform des Finanzausgleichs auf eine zusätzliche Förderung kommunaler Investitionen bis Ende 2020 verständigt, die in die Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen fließen soll. Dafür ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, deren Umsetzung derzeit vorbereitet wird.

Die Förderung soll über den bereits existierenden Kommunalinvestitionsförderungsfonds erfolgen, der im Jahr 2015 mit einem Volumen von € 3,5 Mrd. errichtet wurde. Mit dem Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird die haushaltsmäßige Voraussetzung zur Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds um weitere € 3,5 Mrd. geschaffen. Die genauen Modalitäten des neuen Förderprogramms werden im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung der übrigen Beschlüsse vom 14.10.2016 festgelegt.

Zur Finanzierung der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds wird der Ansatz für die Zinsausgaben um € 3,5 Mrd. Euro abgesenkt. Damit werden die aktuellen Entwicklungen bei den Zinsausgaben nachvollzogen.

Die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2016 bleiben mit € 316,9 Mrd. konstant. Die Investitionen erhöhen sich von € 31,5 Mrd. auf € 35,0 Mrd. Die Gesamteinnahmen sind mit € 316,9 Mrd. Euro unverändert.

  • Ent­wurf ei­nes Nach­trags zum Bun­des­haus­halts­plan 2016 [PDF, 176KB]

BMF, Pressemitteilung v. 30.11.2016

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Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsentwicklung, Schulen, Staats-/ Verfassungsrecht Schlagwörter: Anzeigen FinAbSt 2 Steuern, Anzeigen genot, Kommunalinvestitionsförderungsfonds

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