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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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BMUB: Novelle des Baurechts – Kabinett beschließt Maßnahmen zum „Zusammenleben in der Stadt“

30. November 2016 by Klaus Kohnen

Eine Novelle des Baurechts soll den Stadtplanern neue Instrumente zum Umgang mit dem Zuzug an die Hand geben. Das Bundeskabinett beschloss heute einen entsprechenden Gesetzentwurf auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die neue Spielräume für den Wohnungsbau erschließen soll. Neu geregelt werden außerdem die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen.

Hendricks: „Immer mehr Menschen zieht es in die Städte. Viele Städte brauchen daher dringend Wachstumsperspektiven und mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit der Baurechtsnovelle geben wir den Stadtplanern neue Instrumente an die Hand, um sich auf den Zuzug einzustellen. Das neue urbane Gebiet soll das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Innenstädten erleichtern und neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau schaffen. Mit dem urbanen Gebiet folgen wir dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung.“

In urbanen Gebieten darf dichter und höher gebaut werden als in den herkömmlichen Mischgebieten. Um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen von Gewerbe und Wohnen gerecht zu werden, sind für das urbane Gebiet auch höhere Lärmimmissionswerte durch gewerblichen Lärm zugelassen. Parallel zur Änderung des Bauplanungsrechts wurde daher auch eine Änderung der TA Lärm beschlossen.

Zusammen mit der Baurechtsnovelle hat das Kabinett auch die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen. Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht.

Hendricks: „Die dichter werdende Stadt soll nicht auf Kosten des Sports wachsen. Wir brauchen Sportplätze in der Stadt – für die Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Kinder, die nicht mal eben an den Stadtrand fahren können.“

Ein weiterer Aspekt der Baurechtsnovelle betrifft Ferienwohnungen. Hier gab es zuletzt Rechtsunsicherheit bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich werden die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden ausgeweitet. Diese können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.

Zudem schafft die Gesetzentwurf Klarheit, wie künftig mit sog. „Rollladen-Siedlungen“ verfahren werden kann. Vor allem in Urlaubsregionen war es aufgrund kaum genutzter Zweitwohnungen zu Engpässen auf dem Wohnungsmarkt gekommen. Kommunen sollen nun mehr Möglichkeiten zur Steuerung dieser sozial unverträglichen Entwicklung von Wohngebieten bekommen.

Weiterführende Informationen zum Thema:

  • Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt: www.bmub.bund.de/N53236
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm): www.bmub.bund.de/N53778
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung: www.bmub.bund.de/N53779
  • FAQ zur Bauplanungsrechtsnovelle: www.bmub.bund.de/faq-baugb

BMUB, Pressemitteilung v. 30.11.2016

Redaktioneller Hinweis: Zum Gesetzentwurf sowie zu diesbezüglichen Stellungnahmen vgl. hier.

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kommunales Schlagwörter: 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung), Anzeigen BauBod, Anzeigen genot, Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Baurechtsnovelle, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, TA Lärm

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