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Deutscher Städtetag: DST begrüßt Kabinettsbeschluss zum Städtebaurecht

30. November 2016 by Klaus Kohnen

Änderung des Bauplanungsrechts erleichtert Planen und Bauen – technischen Lärmschutz flexibler gestalten

Der Deutsche Städtetag begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Bauplanungsrechts. Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, erklärte:

„Es ist gut, dass die Städte mit der Novelle mehr Spielraum für ihre Stadtplanung erhalten. So können wir in Zukunft leichter die Voraussetzungen beispielsweise für dringend benötigte neue Wohnungen schaffen. Die Städte können durch die vorgesehenen ‚Urbanen Gebiete‘ in Zukunft eine räumliche Nähe von Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Erholung zulassen, auch um Verkehr zu reduzieren. Ein Baustein fehlt allerdings in dem Gesetzentwurf: Die Städte sollten die Möglichkeit erhalten, Schallschutzmaßnahmen wie z.B. besondere Lärmschutzfenster als geeignetes Mittel gegen Gewerbelärm in der Bauleitplanung vorsehen zu können.“

Zu den Einzelheiten sagte die Städtetagspräsidentin:

„Die neue Baugebietskategorie ‚Urbane Gebiete‘ erlaubt in innerstädtischen Lagen eine gemischte Nutzung und damit ein Gebiet der kurzen Wege. Gleichzeitig soll in diesem Gebiet dichter gebaut werden dürfen als beispielsweise in Wohn- oder Mischgebieten. Außerdem begrüßen wir, dass der nun vom Kabinett verabschiedete Entwurf bei den Lärmobergrenzen nicht mehr den pauschalen Aufschlag von 3 Dezibel (dB(A) vorsieht.

Hilfreich ist auch, dass das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne unverändert bleibt. So wird zügiges Planen und Bauen erleichtert und nicht durch zusätzliche Vorprüfungen verfahrensmäßig erschwert. Ebenso sinnvoll ist es, dass der Bund ein neues, einfaches Planungsinstrument schaffen will, um den Wohnungsbau zu erleichtern. Es soll erlauben, auch kleinere, an den Siedlungsbereich angrenzende Außenbereichsflächen für Wohnbauzwecke nutzbar zu machen.

Zusätzlich zu den vorgesehenen Regelungen fordert der Deutsche Städtetag den Bund auf, im Gesetzgebungsverfahren die Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit die Städte in besonderen Fällen bei gewerblichem Lärm, Schallschutzmaßnahmen wie z.B. besondere Lärmschutzfenster als geeignetes Mittel gegen Gewerbelärm in der Bauleitplanung vorsehen können. Das würde helfen, Konflikte zu vermeiden.

Darüber hinaus erhalten die Kommunen mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung zahlreiche neue Anforderungen. Zum Beispiel sollen sie nun bei Bauplanungen einen umfangreicheren Umweltbericht erstellen. Wir appellieren daher dringend an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, bürokratische Vorgaben für die Kommunen durch europäische Rechtsetzungsakte zu vermeiden.“

Deutscher Städtetag, Pressemitteilung v. 30.11.2016

Redaktioneller Hinweis: Zum Gesetzentwurf sowie zu diesbezüglichen Stellungnahmen vgl. hier.

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kommunales Schlagwörter: 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung), Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, TA Lärm

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