Gesetzgebung

GVBl (18/2016): Gesetz zur Überleitung der Bestimmungen zum Unschädlichkeitszeugnis in das AGBGB verkündet

Das „Gesetz zur Überleitung der Bestimmungen zum Unschädlichkeitszeugnis in das Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ v. 24.11.2016 wurde am 30.11.2016 verkündet (GVBl S. 318). Es tritt am 01.12.2016 in Kraft.

Durch das Gesetz werden die Normen des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes (UnschZG) neu strukturiert und in das AGBGB überführt. Weitere Vorschriften des AGBGB werden mit dem Ziel der Rechtsvereinfachung und Rechtsbereinigung geändert oder aufgehoben. Schließlich erhält das AGBGB einen modifizierten (gekürzten) Titel: Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB).

Das UnschZG tritt mit Ablauf des 30.11.2016 außer Kraft.

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Ass. iur. Klaus Kohnen