Gesetzgebung

StMFLH: Bayern fordert Baukindergeld und degressive Afa

„Wir brauchen eine breite staatliche Förderung für bezahlbares Wohnen, und zwar mit einem Baukindergeld für alle und steuerlichen Anreizen für Investitionen in den Mietwohnungsbau. Der Vorschlag von Bundesbauministerin Hendricks ist kompliziert und reicht nicht, um Familien mit Kindern den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen,“ kommentierte der bayerische Finanzminister Dr. Markus Söder den Vorschlag der Bundesbauministerin. Diese möchte in ausgewählten Regionen Deutschlands Familien mit Kindern durch einen nach Kindern gestaffelten Eigenkapitalzuschuss zu fördern.

„Wir brauchen aber eine flächendeckende Förderung und nicht nur in Ballungsräumen mit hohen Immobilienpreisen“, erläuterte Söder seine Kritik.

„Als zweite Säule müssen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung Investitionen in den Mietwohnungsbau durch die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung gefördert werden.“

Problem sei nicht zuletzt, dass viele Länder in den letzten Jahren die Grunderwerbsteuersätze massiv erhöht hätten, wodurch sich die Rahmenbedingungen für Häuslebauer sowie den Mietwohnungsbau spürbar verschlechtert haben. Bayern habe dagegen den alten Grunderwerbsteuersatz von 3,5% beibehalten, was auch für die Zukunft gelte.

„Bayern fordert daher“, so Söder weiter, „die Einführung eines Baukindergeldes von € 1.200, das für jedes Kind mit Kindergeldanspruch über einen Zeitraum von 10 Jahren bezahlt wird. Das ist ein steuerlicher Zuschuss von bis zu € 12.000 pro Kind.“

Eine Familie mit drei Kindern würde danach mit € 36.000 und nicht nur mit € 20.000, wie von der Bundesbauministerin vorgeschlagen, gefördert.

Darüber hinaus spricht sich Söder dafür aus, auch jenseits der Familieneigenheimförderung Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungsangebots zu ergreifen:

„Eine flächendeckende Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für neue Mietwohnungen setzt spürbare Anreize für Immobilieninvestoren. Ein verbessertes Wohnraumangebot dämpft vor allem den Anstieg der Mietpreise.“

StMFLH, Pressemitteilung v. 01.12.2016