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StMI: Herrmann begrüßt Baugesetzbuch-Änderung

30. November 2016 by Klaus Kohnen

Die Nachfrage nach günstigem Wohnraum, vor allem in den Ballungsräumen, ist groß. Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann hat deshalb die Entscheidung des Bundeskabinetts begrüßt, das Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern, um Wohnbauland schneller zu mobilisieren.

„Ich freue mich, dass auch der Bund hier bayerische Initiativen aufgegriffen hat, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vereinfachen“, so Herrmann.

Gerade für die Öffnung der Ortsrandlagen hatte sich Herrmann intensiv in Verhandlungen mit dem Bundesbauministerium und den Bundestagsfraktionen eingesetzt.

Herrmann weiter: „Mit unserem Förderpaket ‚Wohnungspakt Bayern‘ stellen wir € 2,6 Mrd. für Wohnungsbau zur Verfügung. Nun ist es an den Kommunen und Bauherren, die Mittel und die rechtlichen Erleichterungen auch zu nutzen.“

Das vielfach angewandte Planungsinstrument des sogenannten „beschleunigten Bebauungsplanverfahrens“ im BauGB soll nach dem jetzt im Bundeskabinett beschlossene Entwurf weiterentwickelt werden. Bisher beschränkte sich das Verfahren nur auf die Innenentwicklung, jetzt soll es auch für den Ortsrand gelten. So ist beispielsweise bei Gebieten mit einer Grundfläche unterhalb einem Hektar eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch an Ortsrändern nicht notwendig.

Herrmann: „Das kommt gerade Gemeinden zugute, die mit der Nachverdichtung und anderen Mitteln der Innenentwicklung an ihre Grenzen gekommen sind und dennoch etwas für den Wohnungsbau tun wollen.“

Nach den Worten Herrmanns könne von den neuen Erleichterungen im Gesetz neben dem freien Wohnungsbau insbesondere der dringend benötigte soziale Wohnungsbau profitieren.

Außerdem soll eine neue Kategorie, das ‚Urbane Gebiet‘, in der Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Das ‚Urbane Gebiet‘ soll in Zukunft ein Nebeneinander von Wohn-, Gewerbenutzung und Kultureinrichtungen ermöglichen. Herrmann sieht darin die Chance, in diese Nutzungsvielfalt leichter als bisher auch das Wohnen zu integrieren.

Die Staatsregierung unternimmt ihrerseits alles, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Der ‚Wohnungspakt Bayern‘ mit € 2,6 Mrd. Fördergeldern ist ein stark gefragtes Programm für Bauherren. Ein darin enthaltenes staatliches Sofortprogramm, ein Förderprogramm für Gemeinden sowie starke Anreize in der staatlichen Wohnraumförderung sollen helfen, bis 2019 bayernweit rund 28.000 neue staatliche und staatlich geförderte Mietwohnungen und Wohnplätze entstehen zu lassen.

Mehr zum Wohnungspakt Bayern erfahren Sie unter:
www.innenministerium.bayern.de/buw/wohnen/wohnungspakt/index.php

StMI, Pressemitteilung v. 30.11.2016

Redaktioneller Hinweis: Zum Gesetzentwurf sowie zu diesbezüglichen Stellungnahmen vgl. hier.

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kommunales Schlagwörter: Anzeigen BauBod, Anzeigen genot, Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

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