Gesetzgebung

BMG: Drittes Pflegestärkungsgesetz legt Grundstein für bessere Bezahlung der Beschäftigten in der Altenpflege

Das heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) legt den Grundstein für eine bessere Bezahlung der Altenpflegekräfte: Künftig können auch nicht-tarifgebundene Einrichtungen in den Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern einfacher Löhne bis zur Höhe des Tarifniveaus durchsetzen. Pflegekassen und Sozialhilfeträger müssen diese künftig grundsätzlich als wirtschaftlich anerkennen und entsprechend finanzieren. Die Kostenträger erhalten auf der anderen Seite ein Nachweisrecht, dass die verhandelten Löhne auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen.

Nach Ansicht des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, ist die Gesetzesänderung ein wegweisender Fortschritt, um eine angemessene Bezahlung der Pflegekräfte in ganz Deutschland zu ermöglichen:

„Man kann in Deutschland als Pflegekraft gut verdienen. Aber das ist längst noch nicht in allen Regionen und allen Pflegeeinrichtungen der Fall. Das lag bislang unter anderem daran, dass die Kostenträger eine lediglich an Tarifverträge angelehnte höhere Entlohnung oft als unwirtschaftlich ablehnen konnten. Mittelständische Betreiber von Pflegeeinrichtungen haben daher sehr häufig Einzelverhandlungen gescheut und stattdessen den wirtschaftlichen Druck an ihre Mitarbeiter weitergegeben.“

Damit müsse endlich Schluss sein. Der Pflegeberuf sei ein anspruchsvoller Beruf. Und dafür würden die Beschäftigten einen gerechten Lohn verdienen.

„Auch nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen können den Beschäftigten nun bessere Löhne zahlen, ohne dass sie dadurch einen Wettbewerbsnachteil haben. Das ist zugleich ein wichtiger Beitrag dafür, dass der Wettbewerb in der Pflege nicht über Einsparungen bei den Personalkosten, sondern über die Qualität der Pflegeleistungen geführt wird. Davon profitieren nicht nur die Pflegekräfte, sondern auch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Die Einrichtungsbetreiber können zugleich auch weiterhin die nötigen unternehmerischen Gewinne erzielen. Das nenne ich Soziale Marktwirtschaft. Jetzt liegt es an den Beteiligten vor Ort, angemessene Löhne zu verhandeln“, sagt Laumann.

BMG, Pressemitteilung v. 01.12.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Zu den wesentlichen Änderungen des PSG III vgl. hier.
  • Zu Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „PSG III“ vgl. hier.