Gesetzgebung

Deutscher Landkreistag: Bundestag beschließt Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Landkreistag befürchtet zusätzliche Kostendynamik

Heute hat der Deutsche Bundestag das umstrittene Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit einer Vielzahl von Änderungen beschlossen. Der Kritik des Deutschen Landkreistages wurde in einzelnen Punkten Rechnung getragen. Generell aber bleibt es dabei, dass das Gesetz die aus kommunaler Sicht wichtige Intention einer Kostenbegrenzung nicht hinreichend umsetzt. Präsident Landrat Reinhard Sager dazu:

„Wir setzen uns für Verbesserungen für behindere Menschen im bestehenden System ein. Jetzt sind stattdessen weitere Leistungsausweitungen aufgenommen worden, die finanziert werden müssen. Besonders problematisch ist eine von Kostenfolgen abgekoppelte neue Regelung beim Wohnen, die zusätzlich zu den bestehenden Leistungsausweitungen eine weitere Kostendynamik auslösen kann.“

Positiv sei hingegen, dass eine Bundesregelung zur Bestimmung der ausführenden Behörden gestrichen worden sei.

„Diese hätte es den Ländern ermöglicht, sich aus ihrer Finanzverantwortung gegenüber den Landkreisen zurückzuziehen. Darüber hinaus gibt es Verbesserungen bei der Bestimmung des anspruchsberechtigten Personenkreises, die wir gleichfalls kritisiert hatten.“

Aus kommunaler Sicht sei ein rechtliches Detail hervorzuheben, bei dem sich der Deutsche Landkreistag durchsetzen konnte:

„Die im Regierungsentwurf auf Betreiben der Länder aufgenommene Regelung, nicht selbst die Landkreise und kreisfreien Städte zu Trägern der Eingliederungshilfe bestimmen zu müssen, sondern dies dem Bund zu überlassen, ist nunmehr entfallen. Dies greift einen unserer grundlegenden Kritikpunkte auf, weil Folge dessen gewesen wäre, dass sich die Länder ihrer Kostentragungsverantwortung gegenüber den Kommunen hätten entziehen können. Dies ist nun abgewendet, so dass kommunale Mehrbelastungen, die durch das Bundesteilhabegesetz entstehen, durch die Länder im Rahmen des Konnexitätsprinzips vollständig erstattet werden müssen.“

Dennoch befürchteten die Landkreise als Träger der Leistungen für behinderte Menschen erhebliche finanzielle Risiken:

„Ein wesentliches Ziel der Reform bestand darin, die bisherige Ausgabendynamik der Eingliederungshilfe zu begrenzen. Stattdessen wird nun sogar neue Ausgabendynamik erzeugt. Daran ändern auch die neuesten Überarbeitungen des Gesetzentwurfes nichts. Es bleibt für die Landkreise ein Gesetz, das wir ablehnen“, machte Sager deutlich.

Dies gelte beispielsweise für das abstruse Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung in Heimen für behinderte Menschen:

„Die Beschränkung der Leistungen der Pflegekasse in stationären Einrichtungen bleibt unverändert bestehen. Damit werden pflegebedürftigen behinderten Menschen Leistungen der Pflegeversicherung vorenthalten und im Falle von Bedürftigkeit müssen die Sozialämter einspringen. Damit bleibt die Eingliederungshilfe eine Ausfallbürgin“, so Sager.

Positiv sei die Möglichkeit der gemeinsamen Inanspruchnahme etwa von Assistenzleistungen, die unter dem Begriff „Poolen“ diskutiert werde:

„Das betrifft z. B. die Integrationshelfer zur Begleitung behinderter Kinder in der Schule. Wenn zwei behinderte Kinder, die dieselbe Schulklasse besuchen, von demselben Integrationshelfer statt bislang von zwei verschiedenen Integrationshelfern betreut werden, wird damit nach wie vor der individuelle Bedarf gedeckt und zugleich ein sparsamerer Mitteleinsatz ermöglicht. Prinzipiell aber halten wir es für erforderlich, dass die wichtige und richtige Beschulung von behinderten Kinder und Jugendlichen von der Schule gewährleistet wird, und nicht, wie vom Bundesteilhabegesetz vorgesehen, von der nachrangigen Fürsorgeleistung der Eingliederungshilfe.“

Schwierig sei darüber hinaus die vom Deutschen Bundestag nunmehr beschlossene Änderung, wonach eine gewünschte Wohnform unter bestimmten Voraussetzungen Vorrang hat, egal welche Kosten in dieser Wohnform entstehen.

„Dies kann eine neue Kostenwelle auslösen“, warnte der DLT-Präsident.

Deutscher Landkreistag, Pressemitteilung v. 01.12.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Zum Stand bzw. Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens inkl. der amtlichen Dokumente (wie z.B. dem Gesetzentwurf) vgl. den Vorgang im DIP.
  • Zu Stellungnahmen rund um das Bundesteilhabegesetz in den verschiedenen Verfahrensstadien vgl. hier (darunter insbesondere die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten zum Änderungsbedarf im Einzelnen).