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Staatskanzlei: Ministerpräsident Seehofer beim Festakt 70 Jahre Bayerische Verfassung

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Seehofer: „Mehr Mut zur Bürgerbeteiligung / Leidenschaftlicher Einsatz für Demokratie und gegen Extremismus“

Ministerpräsident Horst Seehofer hat beim heutigen Festakt im Nationaltheater in München an die Volksabstimmung vor 70 Jahren erinnert und gefordert, die Bürger stärker an politischen Entscheidungen zu beteiligen.

Seehofer: „Ich sehe in den Menschen die Kraft zu Lösungen und zur Zukunft. Zuhören, nachfragen und beteiligen – das sind die Leitplanken einer modernen, verantwortungsbewussten Politik im Geiste unserer Verfassungsmütter und -väter.“

Der Ministerpräsident dankte den vielen Menschen in Bayern, die sich ehrenamtlich engagieren und die Verfassung mit Leben erfüllen.

Seehofer: „Unsere Demokratie stützt sich nicht in erster Linie auf Paragraphen, sondern auf die millionenfach und Tag für Tag gelebte Verantwortung der Bürger.“

Ministerpräsident Seehofer forderte zugleich mehr leidenschaftlichen Einsatz für den Schutz von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit, gegen Extremismus von rechts und links, gegen Antisemitismus und religiös motivierten Extremismus.

Seehofer: „Nur eine wertbestimmte und wehrhafte Demokratie wird nicht zum Opfer ihrer eigenen Freiheit. Demokratie braucht Mut und Tatkraft. Demokratie braucht Bekenntnis und Einsatz. Unsere freiheitliche Verfassung braucht die aktive Bürgergemeinschaft.“

Der Ministerpräsident rief zudem die besondere Leistung der Mütter und Väter der Verfassung ins Gedächtnis.

Seehofer: „Sie haben einen Garanten für Stabilität in einer instabilen Welt geschaffen – in großem Konsens, überparteilich, von beiden Konfessionen getragen und vom Volk beschlossen.“

Zu dem Festakt hatten die Verfassungsorgane Landtag, Staatsregierung und Verfassungsgerichtshof gemeinsam eingeladen, um an die Volksabstimmung am 01.12.1946 zu erinnern, die als „Geburtsstunde“ der Bayerischen Verfassung gilt.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 01.12.2016

Redaktioneller Hinweis: BayRVR verfolgt die Rechtsentwicklung im Staats- und Verfassungsrecht, darunter insbesondere die Gerichtsentscheidungen und Rechtsänderungen im Kontext der Bayerischen Verfassung (BV).