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StMAS: Kosten für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche

Sozialministerin Müller: „Bayern übernimmt die Kosten für alle unbegleiteten Minderjährigen und beteiligt sich an den Jugendhilfekosten für junge Volljährige – wir entlasten unsere Kommunen wirkungsvoll“

Derzeit bringen Bayerns Kommunen fast 10.500 Minderjährige und junge Volljährige unter, die ohne ihre Eltern oder Familienangehörige zu uns kamen, und versorgen diese. Über die Finanzierung der Kosten für Unterbringung und Versorgung der unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen haben Vertreter der Staatsregierung, des Landtags und der Kommunalen Spitzenverbände heute in der Bayerischen Staatskanzlei ein Gespräch geführt. Zu dessen Ergebnissen teilte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller heute in München mit:

„Der Freistaat übernimmt künftig nicht nur die Kosten für im Asylverfahren befindliche unbegleitete Minderjährige sondern auch für anerkannte minderjährige Flüchtlinge. Damit tragen wir die kompletten Kosten für alle unbegleiteten Minderjährigen unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Hier lösen wir unser Versprechen an unsere Kommunen ein und entlasten diese umfänglich.“

Auch bei der Forderung nach der Beteiligung des Freistaats an den Kosten der Jugendhilfe für junge Volljährige wurde eine Einigung erzielt. In den Jahren 2017 und 2018 wird der Freistaat den Bezirken in Form von Pauschalen einen Teil der Jugendhilfekosten der jungen Volljährigen erstatten, die im Zeitraum vom 01.07.2016 bis 31.12.2018 angefallen sind.

„Der Freistaat ist bereit, sich an den Kosten für junge Volljährige mit bis zu € 112 Mio. in den Jahren 2017 und 2018 zu beteiligen. Dies entspricht im Wesentlichen den Kosten einer ambulanten Betreuungsleistung für Jugendliche. Beim überwiegenden Teil der hilfebedürftigen jungen Volljährigen ist solch eine Grundversorgung im Rahmen der Jugendsozialarbeit bedarfsgerecht und angemessen. Der Freistaat steht damit zu seiner Verantwortung den Kommunen und den jungen Menschen gegenüber“, so Müller nach dem Gespräch.

In 2017 beträgt die Erstattung € 40 pro Tag. Dabei können in 2017 Kosten auch für diejenigen abgerechnet werden, die am 01.07.2016 in der Jugendhilfe sind oder in 2016 noch volljährig werden (Entstehungsprinzip). Die Erstattung ist auf 12 Monate pro jungem Volljährigen begrenzt, ab 2017 läuft die Frist ab Eintritt der Volljährigkeit. In 2018 beträgt die Erstattung € 30 pro Tag. Mitte 2017 findet eine Bestandsaufnahme (Revision) statt.

Um weitergehende Handlungsspielräume zur Kostensteuerung zu erlangen, sind bundesgesetzliche Änderungen nötig.

Dazu Müller: „Unser Ziel ist es weiterhin, auf Bundesebene verbesserte Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen in der Jugendhilfe zu verankern, um nur für das fachlich Notwendige zu leisten. Wir wollen zudem für den festgestellten Hilfebedarf den Vorrang kostengünstigerer Leistungen gesetzlich festschreiben.“

StMAS, Pressemitteilung v. 01.12.2016