Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Beschl. v. 02.12.2016 – BVerwG 2 B 5.16 / Weitere Schlagworte: prozedurale Anforderungen des BVerfG im Besoldungsrecht; Verordnungsgeber
Leitsätze:
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Die in der Rechtsprechung des BVerfG entwickelten prozeduralen Anforderungen im Besoldungsrecht sind auf den Gesetzgeber bezogen. Sie sind auf den Verordnungsgeber (hier: der Auslandszuschlagsverordnung) nicht übertragbar.
- Die gerichtliche Überprüfung der Zuteilung von Dienstorten zu den Stufen des Auslandszuschlags ist auf den Maßstab der evidenten Sachwidrigkeit begrenzt.
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