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BVerfG: Subsidiärer Schutz oder Flüchtlingseigenschaft zu Gunsten syrischer Flüchtlinge als ungeklärte Rechtsfrage – stattgebender Kammerbeschluss

Just bekannt gewordener stattgebender Kammerbeschluss v. 14.11.2016 (2 BvR 31/14): Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren durch Nichtzulassung der Revision trotz grundsätzlicher Bedeutung der aufgeworfenen Fragen – Gewährung subsidiären Schutzes oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG) zugunsten syrischer Flüchtlinge als ungeklärte Rechtsfrage

Redaktionelle Hinweise

Die Titelüberschrift der Entscheidung spricht von „Revision“ – dem Fall zu Grunde lag jedoch die Nichtzulassung der Berufung durch das OVG Nordrhein-Westfalen.

Die Nichtzulassung der Revision hingegen spielt in der jüngsten obergerichtlichen Entscheidung betreffend den Schutzstatus syrischer Flüchtlinge eine Rolle: Das Schleswig-Holsteinische OVG hat am 23.11.2016 entschieden, dass syrische Flüchtlinge, die keine individuelle Verfolgung vor der Ausreise erlitten haben, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht allein wegen ihres Auslandsaufenthaltes und der Asylantragstellung beanspruchen können (3 LB 17/16). Die Revision wurde nicht zugelassen (vgl. den am 02.12.2016 veröffentlichten Volltext).

Ass. iur. Klaus Kohnen