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StMGP: Huml will barrierefreies Bayern auch in Pflegeheimen

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Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml will die Barrierefreiheit in den Pflegeheimen weiter verbessern. Die Ministerin betonte am Dienstag anlässlich eines Fachkongresses zum Thema Bau und Betrieb von Senioren- und Pflegeeinrichtungen in München: „Barrierefreiheit heißt Teilhabe. Deshalb müssen Pflegeheime so gestaltet sein, dass das tägliche Leben nicht beeinträchtigt wird. Hier sehe ich die Träger in der Pflicht.“

Die Ministerin fügte hinzu:

„Bauliche Mindeststandards auch in Pflegeeinrichtungen können eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung der Menschen unterstützen. Und: Das Pflegepersonal wird bei seiner täglichen Arbeit entlastet. Auch dieser Aspekt muss beachtet werden.“

Die bayerische Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist bereits am 01.09.2011 in Kraft getreten. Die Einrichtungsträger werden darin aufgefordert, dass die Einrichtungen bis spätestens zum Jahr 2036 komplett barrierefrei sind. Geregelt sind auch eine Einzelzimmerquote von mindestens 75% sowie höhere Mindestquadratmeterzahlen für die Wohnflächen in Einzel- und Doppelzimmern. Mindestens 25% der Wohnplätze sollten zudem uneingeschränkt mit einem Rollstuhl genutzt werden können.

Die Ministerin unterstrich:

„Es darf nicht sein, dass gerade in Pflegeheimen die Nutzung eines Rollstuhls am nächsten Türstock endet.“

Sie erläuterte: „Bayern hat großzügige und vor allem flexible Übergangs- und Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen, um weder die Träger noch die Bewohner finanziell zu überfordern. Notwendige Umbaumaßnahmen können im Rahmen ohnehin anstehender Modernisierungsmaßnahmen erfolgen. Klar ist aber auch: Im Mittelpunkt steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen! Und durch Barrierefreiheit kann die Lebensqualität verbessert werden.“

StMGP, Pressemitteilung v. 06.12.2016