Gesetzgebung

BMUB: Das europäische Naturschutzrecht bleibt fit für die Zukunft

Die Europäische Kommission hat dem europäischen Naturschutzrecht in ihrer heutigen Sitzung Fitness und Effektivität bescheinigt. Die Kommission hebt hervor, dass die Fauna-Flora-Habitat- und die Vogelschutz-Richtlinie wesentliche Instrumente für die Erhaltung der biologischen Vielfalt darstellen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte in Brüssel vor dem Hintergrund des sogenannten „Fitness-Check“ für eine Beibehaltung der Richtlinien gekämpft.

Hendricks: „Zwei Jahre harte Arbeit haben sich gelohnt. Die EU-Naturschutzrichtlinien sind das Herzstück des europäischen Naturschutzes. Ihr Erhalt ist eine gute Nachricht für alle Naturschützer in Europa. Damit bleibt das europäische Naturschutzrecht fit für die Zukunft.“

Die Europäische Kommission hat die Erstellung eines Aktionsplans angekündigt, mit dem die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien in den kommenden Jahren gezielt verbessert werden soll.

BMUB, Pressemitteilung v. 07.12.2016

Redaktioneller Hinweis: Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Reform der Naturschutz-Richtlinien“.