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Bayerischer Städtetag: Kosten für unbegleitete junge Flüchtlinge – Spitzengespräch in der Staatskanzlei

In einem Spitzengespräch in der Bayerischen Staatskanzlei haben sich die Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände über eine Beteiligung an den Kosten für unbegleitete minderjährige und junge volljährige Flüchtlinge verständigt. Zu denTeilnehmern des Gesprächs zählten Ministerpräsident Horst Seehofer, Sozialministerin Emilia Müller, Finanzminister Dr. Markus Söder, Staatsminister Dr. Marcel Huber, Innenstaatssekretär Gerhard Eck und der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags, Peter Winter. Die kommunalen Spitzenverbände waren durch ihre Präsidenten, den Vorsitzenden und die Geschäftsführer vertreten.

Der Freistaat Bayern will den Bezirken die Jugendhilfekosten für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres komplett und für über 18-jährige befristet teilweise erstatten. Bislang erfolgte die Erstattung nur für die nichtanerkannten minderjährigen Flüchtlinge. Für volljährige oder künftig volljährig werdende unbegleitete Flüchtlinge erstattet der Freistaat den Bezirken in den Jahren 2017 und 2018 einen Teil der Jugendhilfekosten, die im Zeitraum vom 01.07.2016 bis 31.12.2018 anfallen. Die Kostenerstattung wird pro Fall auf 12 Monate begrenzt. Sie beträgt im Jahr 2017 pro Tag und Fall € 40 und im Jahr 2018 € 30. Der Freistaat stellt hierfür Mittel in Höhe von insgesamt € 112 Mio. zur Verfügung. Mitte 2017 soll eine Bestandsaufnahme stattfinden.

Der Präsident des Bayerischen Bezirketags hat erklärt, dass diese Kostenteilerstattung ausreicht, um eine Erhöhung der Bezirksumlagesätze zu vermeiden. Der Bayerische Städtetag erwartet, dass darüber hinaus von den Bezirken und Landkreisen durch Umlagekraftsteigerungen entstehende Spielräume für mögliche Umlagesatzsenkungen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.

Weitere Kostenbeteiligungen des Freistaats an flüchtlingsbedingten kommunalen Kosten konnten bedauerlicherweise nicht vereinbart werden.

Das Gesprächsergebnis ist aus Sicht des Bayerischen Städtetags differenziert zu bewerten: Anzuerkennen ist, dass der Freistaat Bayern seine Zusage, die Kosten für die unbegleiteten unter 18-jährigen Flüchtlinge vollständig zu übernehmen, einhält und künftig auch einen Teil der bislang nicht übernommenen Jugendhilfekosten für unbegleitete junge volljährige Flüchtlinge in einer Gesamthöhe von bis zu € 112 Millionen Euro übernimmt. Daraus resultiert eine positiv zu bewertende deutliche Entlastung der Bezirkshaushalte. Das ist zwar eine Linderung, aber es bleibt festzustellen, dass trotz dieser Finanzspritze der Freistaat Bayern das einzige Bundesland bleibt, das die Kosten der Jugendhilfe für Flüchtlinge teilweise kommunalisiert.

Unbefriedigend ist aus Sicht des Bayerischen Städtetags, dass keine Kostenerstattungen für die weiteren in den Kommunen anfallenden Kosten für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen vereinbart werden konnten. Insbesondere die Weigerung des Freistaats, die Kommunen anteilig aufgabenbezogen an den vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellten Integrationsmitteln zu beteiligen, stößt beim Bayerischen Städtetag auf völliges Unverständnis. Ohne die Kommunen könnten Bund und Freistaat die Herausforderungen der Zuwanderung und Integration nicht meistern. Trotz der Leistungen des Freistaats bleiben hohe Belastungen in den kommunalen Haushalten stehen. Dies ist eine kalte Kommunalisierung von Integrationskosten. Der Freistaat muss die Kommunen angemessen an den Bundesmitteln für die Integrationskosten beteiligen.

Bayerischer Städtetag, Informationsbrief Nr. 12/2016 v. 08.12.2016, S. 3

Redaktioneller Hinweis: Meldungen im Kontext „Kostenübernahme UMA“.