Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Novelle des BauGB – Zusammenleben in der Stadt soll gestärkt werden

Über ein Jahr wurden auf Bundesebene planungsrechtliche Erleichterungen für den Wohnungsbau diskutiert. Der Bayerische Städtetag plädierte dafür, neue Wohnquartiere nicht mit Sonderbefreiungen, sondern mit einem geordneten, aber beschleunigten Bebauungsplanverfahren auf den Weg zu bringen. Das Bundeskabinett hat dies nun in seinem Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) aufgegriffen – dank der Unterstützung durch das Bayerische Innenministerium und die kommunalen Spitzenverbände.

Städte und Gemeinden müssen nicht mehr fürchten, dass der Wohnungsbau ihre Stadtentwicklungskonzepte und rechtsverbindlichen Bebauungspläne per Bescheid auf den Kopf stellt. Neubauvorhaben im Gewerbegebiet oder im Außenbereich bedürfen weiter eines Bebauungsplanverfahrens, mit dem das Fundament für eine integrative Stadt- und Ortsentwicklung gelegt werden kann.

Für die kurzfristige Schaffung von Wohnbaurechten ist das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB von besonderer Bedeutung. Erfreulicherweise lässt der Kabinettsentwurf – entgegen anfänglicher Überlegungen – dieses Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nicht nur unverändert, sondern er erweitert mit einem neuen § 13b dieses sogar auf Bebauungspläne für den Wohnungsbau in Stadt- und Ortsrandlagen mit einer Grundfläche bis zu 10.000 m². Die Erweiterung ist befristet bis zum 31.12.2019.

Ausdrücklich zu begrüßen sind aus Sicht des Bayerischen Städtetags die planerischen Spielräume, die für die Nutzung innerörtlicher Potentiale mit dem neuen Baugebietstyp „Urbanes Gebiet“, eröffnet werden. Im Sinne einer Stadt der kurzen Wege können Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Erholung flexibel nebeneinander stattfinden. Mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 3,0 werden gerade für den Wohnungsbau neue Potentiale geschaffen.

Doch leider sind die mit einer solchen Nutzungsmischung und Verdichtung einhergehenden Lärmkonflikte nicht zufriedenstellend gelöst. Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm und der Sportanlagenlärmschutzverordnung sollen für Urbane Gebiete, tags und nachts um 3 dB(A) höher angesetzt werden als in Kern-, Dorf- oder Mischgebieten. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände wird ohne Not das bisherige Schutzniveau gesunder Wohnverhältnisse geopfert. Würde sich Bauministerin Barbara Hendricks dazu durchringen, in städtebaulich begründeten Einzelfällen passive Schallschutzmaßnahmen zur Konfliktlösung zuzulassen, so wäre es in den Wohn- und Schlafzimmern eines „Urbanen Gebiets“ grundsätzlich nicht lauter als bisher im Mischgebiet.

Bedauerlich ist aus Sicht des Bayerischen Städtetags, dass in Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Änderungsrichtlinie die Bauleitplanung mit zusätzlichen formellen Hürden belastet wird. Die Europäische Union verlangt für bestimmte Projekte umfangreiche Erweiterungen des Umweltberichts und zusätzliche Veröffentlichungen. Der Gesetzentwurf nimmt dies zum Anlass, diese Neuerungen grundsätzlich ohne jeden Vorhabensbezug in die Bauleitplanung einzuführen. Doch es stellt sich die Frage, ob dies nicht im Widerspruch zur eigentlichen Absicht steht, Planungen zu erleichtern. Zu hoffen ist, dass Bundesrat und Bundestag hier noch Einfluss nehmen; die Beratungen starten im nächsten Jahr 2017.

Bayerischer Städtetag, Informationsbrief Nr. 12/2016 v. 08.12.2016, S. 5

Redaktionelle Hinweise

Weitere Informationen zur Baurechtsnovelle, insbesondere die zugehörigen Gesetz- und Verordnungsentwürfe (Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – TA Lärm; Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung) finden Sie hier.

Weitere Meldungen und Stellungnahmen zur Baurechtsnovelle finden Sie hier.