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BayVGH: Anrechnung einer Versorgung aus einer Verwendung bei der EU auf die deutsche Beamten- bzw. Richterversorgung

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BayVGH, Beschl. v. 08.12.2016 – 14 ZB 16.1645 / Weitere Schlagworte: Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Leitsätze:

  1. Die Reichweite des Arbeitnehmerfreizügigkeitsrechts ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich geklärt.
  1. Die Anrechnung einer Versorgung aus einer Verwendung bei der Europäischen Union auf die deutsche Beamten- bzw. Richterversorgung stellt im Grundsatz keine Beeinträchtigung des Arbeitnehmerfreizügigkeitsrechts dar.