Gesetzgebung

Deutscher Städtetag: DST begrüßt Grundsatzeinigung zu Finanzbeziehungen – Länder müssen Kommunen nun finanziell besser ausstatten

Der Deutsche Städtetag begrüßt grundsätzlich die Einigung von Bund und Ländern zur Reform des Länderfinanzausgleichs und der föderalen Finanzbeziehungen. Mit der Einigung bekommen die Länder zusätzliche Finanzmittel vom Bund und haben damit mehr Geld für ihre Aufgaben. Gleichzeitig ermöglicht die Einigung Sicherheit für die Haushaltsplanungen von Ländern und Kommunen über das Jahr 2019 hinaus. Ein Teil der verabredeten finanziellen Besserstellung der Länder muss allerdings auch den Städten zugute kommen, forderte die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen.

Zum Thema Unterhaltsvorschuss begrüßte sie, dass die Ausweitung der Leistungen nun nicht mehr so kurzfristig zum 01.01.2017 in den Kommunen umgesetzt werden muss, was die Städte vor unlösbare Probleme gestellt hätte. Bund und Länder müssten bei ihren weiteren Gesprächen zum Unterhaltsvorschuss eine solide Lösung finden, die den Alleinerziehenden helfe und gleichzeitig Doppelbürokratie bei der Auszahlung der Leistungen abbaue, mahnte Lohse. Bei den Gesprächen über die Details sollten die Kommunen in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden

Zur Einigung über die Finanzbeziehungen sagte die Städtetagspräsidentin:

„Die Länder sind in der Pflicht, die zusätzlichen Gelder, die sie in Folge der neu verabredeten Bund-Länder-Finanzbeziehungen bekommen, auch für eine bessere Finanzausstattung ihrer Kommunen nutzen. Das ist zum Beispiel nötig, weil viele Städte zu wenig Mittel aufbringen können, um die städtische Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger zu erneuern oder zu modernisieren. Da gibt es einen gewaltigen Investitionsbedarf in den Kommunen, der bundesweit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf € 132 Mrd. geschätzt wird. Außerdem gehört eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen nach unserer Verfassung zu den Pflichten der Länder.“

Als besonders hilfreich bewerten die Städte die Zusage des Bundes, die kommunale Bildungsinfrastruktur von finanzschwachen Kommunen künftig mit finanzieren zu wollen und dafür die Mittel des Kommunalinvestionsförderungsgesetzes von € 3,5 auf € 7 Mrd. aufzustocken. Die Städtetagspräsidentin sagte dazu:

„Die angekündigte Förderung von Investitionen in Schulen und Bildungseinrichtungen in finanzschwachen Kommunen durch den Bund ist ungeheuer wichtig. Das Geld trägt dazu bei, dass Bildungschancen nicht vom Wohnort abhängig werden. Und die Förderung sorgt auch dafür, Unterschiede zwischen finanzschwachen und prosperierenden Städten abzumildern und dem im Grundgesetz verankerten Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland näher zu kommen.“

Lohse machte allerdings auch deutlich, dass die Details der Einigung noch genau bewertet werden müssten, weil in den vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen vor der Verhandlungsrunde gestern mehrere problematische Punkte enthalten waren: zum Beispiel Eingriffe in die Verwaltungshoheit der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit der Einführung eines Bürgerportals.

Der Deutsche Städtetag warnt außerdem vor dem Eindruck, dass mit der Einigung zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen bereits ausreichend Vorsorge getroffen worden sei gegen die zunehmenden regionalen Disparitäten – also die wachsende Ungleichheit zwischen den Städten und Regionen. Hier bleibt eine deutliche Ausweitung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur mit einem Fokus auf kommunale Investitionen weiterhin ebenso notwendig, wie geeignete Maßnahmen zum Abbau des Investitionsstaus und der Altschuldenprobleme der Kommunen.

Deutscher Städtetag, Pressemitteilung v. 09.12.2016

Redaktioneller Hinweis: Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Bund-Länder-Finanzbeziehungen“.