Gesetzgebung

Landtag: Integrationsgesetz nach 16 Stunden Dauerdebatte verabschiedet

Am Ende der Sitzung weiß Sitzungsleiter I. Vizepräsident Reinhold Bocklet selbst nicht so genau, ob er noch eine gute Nacht oder bereits einen guten Morgen wünschen soll. Es ist 5 Uhr morgens, als die Beratungen zum Integrationsgesetz ein Ende finden. Das Integrationsgesetz ist heftig umstritten und viel diskutiert – in der Politik und den Medien. In der emotionalen Plenar-Debatte wiederholten die Oppositionsparteien ihre Kritik am Gesetzentwurf der Staatsregierung. Sie stören sich vor allem an dem Begriff der Leitkultur und dem Prinzip des Förderns und Forderns. Verärgert sind SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aber auch über die Entstehung des Gesetzes: Der Entwurf sei von der CSU-Regierung im Alleingang erstellt worden, obwohl ursprünglich ein gemeinsames Gesetz aller Fraktionen im Gespräch gewesen sei. Auch deshalb die lange Plenardebatte, deren bewusst herbeigeführte Überlänge wiederum von CSU und FREIEN WÄHLERN kritisiert wurde. Die Staatsregierung und die CSU-Fraktion hielten der Kritik aus den Reihen der Opposition entgegen, dass der Gesetzentwurf über 40 Stunden lang sowohl im Sozialausschuss als auch im Verfassungsausschuss diskutiert und daher bereits ausführlich parlamentarisch thematisiert worden sei. Zudem unterstrichen die Rednerinnen und Redner aus den Reihen der Mehrheitsfraktion die Notwendigkeit, gerade jetzt ein eigenes bayerisches Integrationsgesetz zu verabschieden und damit den Herausforderungen im Flüchtlingsbereich aktiv und explizit mit dem Anspruch, sowohl zu fördern, als auch zu fordern, zu begegnen. Dabei wurde der im Gesetz verankerte Hinweis auf die Leitkultur vehement verteidigt.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Integrationsgesetz ist beschlossene Sache. SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnten das Gesetz, das aus deren Sicht wahlweise als Spaltungsgesetz, als Integrations-Verhinderungsgesetz oder vergiftetes Gesetz betitelt wurde, nicht verhindern. Die CSU-Fraktion war die ganze Debatte lang in der Mehrheit: Um 17 Uhr, als die Präambel verabschiedet wurde und auch um 5.08 Uhr, als nach der dritten Lesung alle 17 Artikel beschlossen waren. Die eigenen Gesetzentwürfe von FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden abgelehnt.

Wie sich zuvor in den ebenfalls langen und heftigen Aussprachen in den Ausschüssen des Landtags zeigte, drehte sich die Kritik am Gesetz der Staatsregierung vor allem um den Begriff der Leitkultur und um das Prinzip des Förderns und Forderns. Staatsministerin Emilia Müller verteidigte den Begriff der Leitkultur, der sich an den Werten der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes, sowie am Humanismus und der abendländischen Tradition orientiere und für Müller ganz klar den Kern des Integrationsgesetzes ausmache:

„Wir wollen nicht, dass sich Migranten und Einheimische auf halbem Weg treffen und eine neue Kultur entsteht, sondern wir wollen unsere Leitkultur“, sagte sie.

Eine Leitkultur vorzuschreiben, verhindere das Entstehen von Parallelgesellschaften und Ghettos, sagte der CSU-Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer. Dabei umfasse die Leitkultur hauptsächlich Werte wie Menschenwürde und Gleichberechtigung – bekannt aus Verfassung und Grundgesetz – und nur zum kleineren Teil das bayerische Brauchtum, was übrigens niemandem aufgezwungen werden solle, sondern das man lediglich achten solle, fügte Josef Zellmeier (CSU) hinzu. Die Opposition warf CSU und Staatsregierung vor, sie wisse selbst nicht genau, was sie sich unter dem Begriff Leitkultur vorstellten. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher sagte außerdem:

„Die Tatsache, dass die Leitkultur im Singular formuliert ist, zeigt ja schon, dass es keine kulturelle Pluralität geben soll.“

Für ihn sei aber gerade der Reichtum der Vielfalt der Schlüssel zum respektvollen Zusammenleben. Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER) hält den Bezug auf den Begriff der Leitkultur ohnehin für obsolet: Ausreichend sei die Orientierung an der Verfassung und dem Grundgesetz.

Die Leitkultur ist bereits in der Präambel des Integrationsgesetzes vorgesehen. Es heißt dort: Diese identitätsbildende Prägung unseres Landes (Leitkultur) im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu wahren und zu schützen ist Zweck dieses Gesetzes. Die Präambel ist wie jeder der 17 Artikel einzeln zur Aussprache und Abstimmung im Plenum aufgerufen worden. SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beriefen sich auf die Geschäftsordnung des Parlaments und zogen damit die Verhandlungen in die Länge. Thomas Kreuzer unterstellte ihnen, sie wollten nur Aufmerksamkeit erhaschen, Markus Rinderspacher aber verteidigte das Vorgehen mit dem Worten:

„Das Integrationsgesetz ist das zentrale Gesetz dieser Legislaturperiode und in den Ausschüssen wurde uns eine Debatte seitens der CSU-Fraktion verweigert“.

Die Opposition hätte sich auch mehr Mitsprache bei der Erstellung des Gesetzentwurfs gewünscht. Einen ersten Anlauf für ein gemeinsames Integrationsgesetz hat es gegeben: Am 06. Februar 2016 trafen sich alle vier Parlaments-Fraktionen in der Staatskanzlei. Danach konnte aber keine einheitliche Position gefunden werden.

Im Integrationsgesetz wurde auch das Prinzip des Forderns und Förderns verankert.

„Das Prinzip Fordern und Fördern schafft Verbindlichkeiten für beide Seiten“, sagte die Sozialministerin.

Mit dem Fördern sei man bereits in Vorleistung gegangen, biete beispielsweise Sprachkurse an und investiere in die Erwachsenenbildung. Dazu gehöre aber nach Müller auch das Fordern, also die Teilnahme an den staatlichen Integrationsmaßnahmen:

„Der Integrationswille ist ein sehr wichtiger Aspekt, damit keine Parallelgesellschaften entstehen.“

Für die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Margarete Bause, gleiche das Fordern im Gesetz einem Sonderstrafrecht für Ausländer – im Gesetz sollen Bußgelder von bis 50.000 Euro festgeschrieben werden. Arif Tasdelen (SPD) bemängelte, dass der Gesetzentwurf keine einzige zusätzliche Integrationsmaßnahme enthalte.

Den FREIEN WÄHLERN fehlt im Gesetz der Staatsregierung außerdem ein zentraler Akteur der praktischen Integrationsleistung: Die Kommunen sind zwar in Artikel 9 erwähnt, müssten aber per Gesetz eine ausreichende finanzielle Unterstützung durch den Staat zugesprochen bekommen. Der eigene Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER enthalte genau diese Forderung.

Um 13 Uhr begann die Debatte mit einer Generalaussprache. Ab 16 Uhr wollte man die Präambel und die einzelnen Artikel durchgehen. Außerdem auf der Tagesordnung: Diverse Änderungsanträge sowie eine Eingabe. Um 16 Uhr unterbrach Landtagspräsidentin Barbara Stamm die Sitzung zum ersten Mal und berief den Ältestenrat ein, um der immer größer gewordenen Unruhe im Plenum zu begegnen. Um 21 Uhr folgte dann die zweite Sitzung des Ältestenrates aufgrund ähnlicher Problematik. Zudem wurden danach Fraktionssitzungen von CSU und FREIEN WÄHLERN einberufen. Diese erklärten danach, ihre Redner von der Rednerliste zu streichen, um die Debatte abzukürzen. Damit endete die zweite Lesung des Integrationsgesetzes „schon“ um 3 Uhr morgens. Auf Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgte eine dritte Lesung von 3 Uhr bis 5 Uhr am Freitagmorgen. Nach insgesamt 16 Stunden steht das Gesetz und es wurde am Ende deutlich, was Doris Rauscher (SDP) schon eingangs gesagt hatte: Regierungspartei und Oppositionsparteien haben ein grundlegend unterschiedliches Integrationsverständnis. Das Integrationsgesetz muss sich jetzt in der Praxis beweisen – es tritt bereits zum 01.01.2017 in Kraft.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 08.12.2016 (von Ina Friedl)