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Staatskanzlei: Ministerpräsident Seehofer begrüßt Verhandlungsergebnis zur weiteren Umsetzung der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

9. Dezember 2016 by Klaus Kohnen

Ministerpräsident Horst Seehofer hat das gestern Nacht erzielte Verhandlungsergebnis zur weiteren Umsetzung der Neuordnung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen begrüßt. Seehofer erklärte: „Bund und Länder haben sich auch beim nächsten Schritt zur Umsetzung der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen als handlungsfähig erwiesen. Auch mit den beschlossenen Verfassungsänderungen bleibt der Föderalismus in Deutschland unangetastet. Änderungen in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern gibt es nur in dem Umfang, wie wir es bereits am 14.10.2016 beschlossen hatten. Die bayerischen Interessen sind gewahrt, wichtige bayerische Forderungen sind erfüllt. Die Reform des Länderfinanzausgleichs mit einem Entlastungsvolumen für Bayern von rund € 1,35 Mrd. jährlich wird jetzt im Grundgesetz und im Finanzausgleichsgesetz verankert.“

Auch die im Interesse des Bundes festgelegten Neuregelungen können nach den Worten des Ministerpräsidenten von Bayern mitgetragen werden. Hierzu zählen insbesondere folgende Punkte:

  • Die Bundesfernstraßen bleiben im unveräußerlichen Eigentum des Bundes.
  • Die Infrastrukturgesellschaft bleibt in der Hand des Bundes, wird nicht privatisiert und wird nur für die Bundesautobahnen zuständig sein. Die Straßenbauverwaltung für die übrigen Bundesstraßen bleibt unangetastet. Für Beschäftigte und Standorte gibt es umfassende Bestandsgarantien.
  • Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird ein übergreifender informationstechnischer Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern geschaffen. In die Verwaltungs- und Verfahrenshoheit der Länder wird nicht eingegriffen.
  • Trotz der Möglichkeit für den Bund, finanzschwachen Kommunen bei Investitionen in Schulen und andere Bildungseinrichtungen befristet zu helfen, bleibt es bei der Bildungshoheit der Länder. Das Kooperationsverbot wird nicht gelockert.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 09.12.2016

Redaktioneller Hinweis: Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Bund-Länder-Finanzbeziehungen“.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen Schlagwörter: Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Gesetz zur Umsetzung der Einigung von Bund und Ländern zur Zukunft der föderalen Finanzbeziehungen, Grundgesetz (GG)

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