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DStGB: Integration – Städte und Gemeinden stehen vor Herkulesaufgabe

12. Dezember 2016 by Klaus Kohnen

Die Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen wird in den nächsten Jahren zu der zentralen Herausforderung für Städte und Gemeinden. Bund und Länder sind aufgefordert, Kommunen zu unterstützen. „Die Länder müssen ein verlässliches Konzept und notwendige Finanzmittel insbesondere für die Bildung der geflüchteten jungen Menschen bereitstellen. Bund und Länder müssen dafür sorgen, dass ausreichend und flächendeckend Integrationskurse ohne lange Wartezeiten zur Verfügung stehen. Dabei müssen die Sprachkurse Hand in Hand mit der beruflichen Integration verzahnt werden“, fordert DStGB-Präsident Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt Bergkamen heute anlässlich der Präsidiumssitzung in Düsseldorf.

In den vergangenen beiden Jahren sind rund 1,2 Mio. geflüchtete Menschen nach Deutschland gekommen. Die Anerkennungsquote liegt bei knapp 65%, der größere Teil wird längerfristig oder dauerhaft in Deutschland bleiben. Nach dem zunächst die Erstaufnahme der geflüchteten Menschen im Vordergrund stand, ist es jetzt die Integration in die örtliche Gemeinschaft und in Arbeit.

Mit der Verabschiedung des Integrationsgesetzes sind wichtige Rahmenbedingungen und Stellschrauben für die Integration der Geflüchteten gesetzt worden. Das Gesetz orientiert sich an den Grundsätzen des Förderns und Forderns, so wie es der DStGB mit Nachdruck eingefordert hat. Integration ist keine Einbahnstraße. Es müssen Angebote der Integration gemacht werden, die Geflüchteten sind aber auch verpflichtet, diese anzunehmen. Mit Blick auf die Sprach- und Integrationskurse schlägt der DStGB vor, Flüchtlinge konkret den Kursen zuzuweisen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Kurse flächendeckend angeboten werden. Hier ist der Bund gefordert.

„Der derzeitige Zustand, dass Flüchtlinge bis zu einem halben Jahr auf einen Platz warten müssen, muss beendet werden“, sagte Schäfer.

Die Integration wird nicht von heute auf morgen gelingen und enorme Anstrengungen aller Beteiligten von den Städten und Gemeinden bis zur Wirtschaft erfordern. Hierauf müssen wir uns einstellen. Auf der anderen Seite sind 60% der Geflüchteten unter 35 Jahre. Dies ist auch riesige Chance für das Land in Bezug auf fehlende Arbeitskräfte.

Aus Sicht des DStGB bleibt eine flächendeckende Wohnsitzauflage dringend geboten. Diese darf sich nicht auf die bloße Verteilung der anerkannten Flüchtlinge beschränken, sondern muss in ein Gesamtkonzept eingebettet und mit einer gezielten Strukturförderung und der Ausbau von Infrastrukturen unterlegt sein.

„Dies soll die Integration der Schutzsuchenden in den Kommunen erleichtern, besser steuerbar machen und soziale Brennpunkte oder Ghettobildungen vermeiden“ erläuterte Schäfer.

Der DStGB kritisiert, dass die mit dem Integrationsgesetz verbundene Wohnsitzregelung diesen Anforderungen nicht genügt. Durch die zahlreichen Ausnahmevorschriften läuft die Wohnsitzregelung derzeit ins Leere und wird von der Mehrzahl der Bundesländer nicht umgesetzt.

Unterbringung, Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen kosten Geld. Es ist zu begrüßen, dass der Bund die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber für 3 Jahre vollständig übernehmen will. Darüber hinaus wird der Bund den Ländern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 eine jährliche Integrationspauschale i.H.v. € 2 Mrd. zur Verfügung stellen.

„Die Bundesländer sind aufgefordert, die vom Bund bereitgestellte Integrationspauschale an die Städte und Gemeinden weiter zu leiten“, forderte Schäfer.

In der Mehrzahl der Flächenländer ist dies nicht der Fall. Bislang geben nur vier Bundesländer zumindest Anteile der Bundesmittel an die Kommunen.

„Es ist nicht akzeptabel, wenn die Mehrzahl der Länder ihre Kommunen im Stich lässt“, betonte Schäfer.

Vor Ort wird der Integrationsprozess nur gelingen, wenn den Städten und Gemeinden die dazu notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss eine Anschlussregelung ab dem Jahr 2018 gefunden werden.

Der DStGB warnt die Politik davor, mit Blick auf die zurückgehenden Flüchtlingszahlen zur Tagesordnung überzugehen. Da niemand die weiteren Zuzugszahlen vorhersehen kann, bleibt die Bundesregierung aufgerufen, gemeinsam mit der Europäischen Union für eine weitere Begrenzung des Zuzuges zu sorgen. Dazu zählen die wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen, eine solidarische Verteilung der Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union und die Aufrechterhaltung der Grenzkontrollen.

Zwar ist die Zahl der Abschiebungen und Rückführungen aus Deutschland gestiegen. Gleichwohl sollen rund 220.000 Ausreisepflichtige in Deutschland leben, die Zahl kann bis Ende 2017 auf über 450.000 steigen. Die Abschiebungspraxis muss dringend verbessert werden. Notwendig ist ein gemeinsames Rückführungsmanagement in der Verantwortung von Bund und Ländern insbesondere zur Identitätsfeststellung, mehr finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr sowie Abkommen mit den Herkunftsländern, damit diese die eigenen Bürger wieder aufnehmen.

DStGB, Pressemitteilung v. 12.12.2016

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Kategorie: Demografie/ Integration, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot

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