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Bayerischer Bezirketag: Bezirketagspräsident Josef Mederer zur Unterbringung über 18-jähriger unbegleiteter Flüchtlinge

„Hier gibt es keinen Widerspruch und keinen Dissens zwischen der Haltung des Bayerischen Bezirketags und der sieben bayerischen Bezirke“

In einem Online-Artikel der Bayerischen Staatszeitung vom 12.12.2016 unter der Überschrift „Bezirkstagspräsident will mitreden bei Unterbringung junger Migranten“ ist die Aussage enthalten, dass die Sicht der Bezirkstagspräsidenten aus der Oberpfalz, Franz Löffler, und aus Oberfranken, Dr. Günther Denzler, zu einem Teil der Gesamtthematik im Widerspruch zur Position des bayerischen Bezirketags und damit auch zu der persönlichen Überzeugung von Bezirketagspräsident Josef Mederer stehe. Diesen Eindruck weist der Präsident des Bayerischen Bezirketags mit Entschiedenheit zurück. So treffe das Gegenteil zu:

„Ich bin mit dem oberpfälzischen Bezirkstagspräsidenten, Franz Löffler, vollkommen einer Meinung, wenn er kritisch hervorhebt, dass es ein Systemfehler ist, wenn die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte über die Betreuung junger Flüchtlinge entscheiden und die Bezirke diese dann widerspruchslos bezahlen müssen. Ich teile darüber hinaus auch die Ansicht meiner Bezirkstagspräsidentenkollegen, dass nicht jeder über 18-jährige Flüchtling eine Betreuung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung benötigt und bei vielen Menschen ambulante Maßnahmen ausreichend sind“, stellt Bezirketagspräsident Josef Mederer fest.

Genauso sicher sei er zudem, dass seine Amtskollegen Franz Löffler, aber auch Dr. Günther Denzler, mit ihm darin übereinstimmen, dass ein volljähriger Flüchtling dann in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung zu betreuen ist, wenn nur durch diese intensive Betreuung sein individueller pädagogischer Hilfebedarf gedeckt werden kann und dies durch eine weniger intensive (ambulante) Betreuungsform nicht möglich ist. Zusammenfassend stellt Bezirketagspräsident Josef Mederer noch einmal fest:

„Es gibt folglich hinsichtlich der Unterbringung und Betreuung der über 18-jährigen unbegleiteten Ausländer weder unter den Bezirken noch Seitens der Bezirke mit dem Bayerischen Bezirketag irgendeinen Dissens oder gar einen Widerspruch.“

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 14.12.2016