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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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EU-Kommission: Luftverschmutzung – Richtlinie legt neue Grenzwerte für die wichtigsten Schadstoffe fest

14. Dezember 2016 by Klaus Kohnen

Für saubere Luft in Europa: Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben heute (Mittwoch) die Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) verabschiedet. Sie legt strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa fest. Das sind Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen (außer Methan) sowie Ammoniak. Nach vollständiger Umsetzung durch die 28 EU-Staaten kann sie die gesundheitlichen Folgen der Luftverschmutzung wie Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle bis 2030 um fast 50% verringern. Die neuen Regeln treten am 31.12.2016 in Kraft. Die EU-Staaten müssen sie bis zum 30.06.2018 in nationales Recht umsetzen und bis 2019 nationale Luftreinhalteprogramme ausarbeiten, um die von ihnen verabschiedeten Grenzwerte einzuhalten.

EU-Umweltkommissar Karmenu Vella erklärte:

„Die neuen europäischen Luftqualitätsvorschriften sind ein wichtiger Meilenstein bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung, dieses ‚unsichtbaren Killers‘. Aufgrund der Luftverschmutzung sterben in Europa jedes Jahr über 450.000 Menschen, mehr als zehnmal so viel wie durch Unfälle im Straßenverkehr. Jetzt ist es Sache der nationalen Regierungen, die Richtlinie umzusetzen, damit die Menschen von sauberer Luft profitieren können. Wir werden mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sie bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der EU zu verbessern.“

Die EU-Staaten müssen ihre Luftreinhalteprogramme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen. Dies erfordert Investitionen. Die Kosten werden jedoch deutlich aufgewogen durch die zu erwartenden Kosteneinsparungen insbesondere in Bezug auf das Gesundheitswesen und krankheitsbedingte Ausfälle am Arbeitsplatz.

Im Dezember 2013 veröffentlichte die Kommission das Programm „Saubere Luft für Europa“, durch das die Luftqualitätsziele für 2020 bzw. 2030 aktualisiert wurden. Es umfasste einen Vorschlag für mittelgroße Feuerungsanlagen (Richtlinie 2015/2193), den Vorschlag für die heute verabschiedete neue NEC-Richtlinie und einen Vorschlag zur Ratifizierung des kürzlich geänderten Göteborg-Protokolls.

In der NEC-Richtlinie sind für jedes Land jährliche Emissionshöchstmengen (bis 2020 und 2030) für die fünf wichtigsten Schadstoffe festgelegt: Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen (außer Methan) und Ammoniak. Die Reduktionsverpflichtungen für 2020 sind mit denjenigen identisch, die die Mitgliedstaaten bereits auf internationaler Ebene im Rahmen der Änderung des Göteborg-Protokolls von 2012 vereinbart haben. Die Verpflichtungen für 2030 erfordern wesentlich weitreichendere Verringerungen. Diese werden dazu beitragen, grenzüberschreitende Luftverschmutzung und Hintergrundkonzentrationen in ganz Europa zu verringern.

Weitere Informationen:

  • Ausführliche Pressemitteilung: EU billigt neue Vorschriften zur drastischen Reduzierung der Luftverschmutzung durch die Mitgliedstaaten
  • Fragen und Antworten zur neuen Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 14.12.2016

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Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Immissionsschutzrecht, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales, Rechtsentwicklung, Umweltrecht Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen PlaNatUm, NEC-Richtlinie

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