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StMGP: Niederlassungsförderung für Ärzte im ländlichen Raum Bayerns weiter erfolgreich

14. Dezember 2016 by Klaus Kohnen

Das bayerische Gesundheitsministerium fördert weiterhin erfolgreich die Niederlassung von Haus- und Fachärzten im ländlichen Raum. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml überreichte am Mittwoch in München bereits den 300. Förderbescheid. Empfängerin war die Hausärztin Dr. Pamina Binder, die im schwäbischen Ichenhausen im Landkreis Günzburg eine Praxis für Allgemeinmedizin fortführt.

Huml betonte:

„Die Niederlassungsförderung des bayerischen Gesundheitsministeriums ist ein tragender Pfeiler für den Erhalt und die Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum geworden. Mittlerweile konnten wir 300 Mediziner bei ihrer Praxisgründung unterstützen. Darunter sind 249 Hausärzte, zwei Frauenärzte, drei Kinder-, zwei Augenärzte, 35 Psychotherapeuten sowie neun Kinder- und Jugendpsychiater.“

Die Ministerin fügte hinzu:

„Auch unser Stipendienprogramm stößt auf großes Interesse. Daran nehmen bislang 117 Medizinstudierende teil, die sich verpflichtet haben, nach ihrem Studium im ländlichen Raum als Arzt zu arbeiten.“

Huml erläuterte:

„Insgesamt haben wir bislang rund € 27 Mio. für die Stärkung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum Bayerns zur Verfügung gestellt. Das ist gut investiertes Geld. Denn jeder geförderte Haus- und Facharzt leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Lebensqualität im ländlichen Raum.“

Huml unterstrich:

„Mein Ziel ist es, junge Ärztinnen und Ärzte für den ländlichen Raum zu begeistern. Denn: Jeder dritte Hausarzt in Bayern ist derzeit über 60 Jahre alt. Der Generationswechsel muss zum Wohle der Menschen im Land gelingen. Umso erfreulicher ist es, dass das bayerische Förderprogramm so gut angenommen wird.“

Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in ganz Bayern ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) zuständig, die dazu eigene Mittel einsetzt. Zusätzlich hat das bayerische Gesundheitsministerium ein Förderprogramm aufgelegt, um Mediziner für den ländlichen Raum zu gewinnen. Unterstützt wird damit unter anderem die Niederlassung von Haus- und Fachärzten mit bis zu € 60.000. Psychotherapeuten können eine Förderung von bis zu € 20.000 Euro erhalten.

Voraussetzung ist insbesondere, dass sich die Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern. Zu dem Förderprogramm gehören auch die Vergabe von Stipendien an Medizinstudierende und die Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte.

Mehr Informationen zum Förderprogramm unter http://www.aerzteportal.bayern.de/fachinformationen/foerderprogramm/niederlassung_hausaerzte-_aendl_raum.htm.

StMGP, Pressemitteilung v. 14.12.2016

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