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BMI: Erste Rückführung nach Afghanistan in Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung erfolgreich durchgeführt

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Nach Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zwischen Deutschland und Afghanistan über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration am 02.10.2016 ist heute, am 15.12.2016, um 06:30 Uhr der erste Rückführungsflug mit 34 ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen an Bord sicher und planmäßig in Kabul gelandet. Dort sind sie von den afghanischen Behörden und Mitarbeitern der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Empfang genommen worden.

Hierzu erklärt Bundesminister Dr. Thomas de Maizière:

„In der Gemeinsamen Erklärung vom 2. Oktober diesen Jahres haben wir uns mit der afghanischen Regierung auf verlässliche Regeln für die Rückkehr nach Afghanistan geeinigt. Das hat genauso die gesamte EU gemacht.

Ein erster Rückführungsflug wurde in der Nacht von gestern auf heute durchgeführt. Er ist heute Morgen mit 34 Personen an Bord sicher und planmäßig in Kabul gelandet. Die Personen wurden vor Ort vom afghanischen Flüchtlingsministerium, von der Internationalen Organisation für Migration (IOM), von einer Nicht-Regierungsorganisation für psychosoziale Betreuung und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der deutschen Botschaft in Empfang genommen. Unter den 34 Personen waren rund ein Drittel Straftäter. Verurteilt unter anderem wegen Diebstahl, Raub, Betäubungsmitteldelikten, sogar Vergewaltigung und Totschlag. Sie wurden teilweise aus der Strafhaft abgeschoben.

Ich danke der afghanischen Regierung für die gute Zusammenarbeit bei dieser Rückführungsaktion. Ich danke auch den beteilgten Bundesländern sowie den Begleitkräften der Bundespolizei, die dafür gesorgt haben, dass dieser Flug reibungslos und sicher durchgeführt werden konnte.

An dieser Rückführungsmaßnahme haben sich die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, NRW und Saarland beteiligt.

Solche Rückführungsmaßnahmen sind richtig und notwendig, um unser Asylsystem funktionsfähig zu halten. Ich halte es für richtig, dass wir solche Maßnahmen verantwortungsvoll und behutsam, aber ebenso bestimmt und konsequent durchführen und fortsetzen. Wenn jemand keinen Anspruch auf internationalen Schutz hat und ausreisepflichtig ist, dann muss er Deutschland wieder verlassen, es sei denn es liegen konkrete Abschiebehindernisse vor.

Integration für diejenigen, die hier einen Anspruch auf Schutz haben und Rückführungen derjenigen, die ausreisepflichtig sind, sind 2 Seiten ein und derselben Medaille – sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Das gilt grundsätzlich auch für Personen aus Afghanistan. Dieses Jahr sind schon über 3.200 Personen freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt. Das fördern wir. Wir werden unser Engagement zur Förderung der freiwilligen Rückkehr in Zukunft fortsetzen und sogar noch ausbauen. Das Instrument der freiwilligen Rückkehr funktioniert aber nur dann, wenn wir auch ausreisepflichtige Personen, die nicht freiwillig rückkehren, auch durch Abschiebung in ihr Heimatland zurückführen. Es bleibt zu hoffen, dass Bundesländer, die bislang noch zögerlich sind, auch dafür gewonnen werden können, dass Afghanen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, bei denen es keine Abschiebehindernisse gibt, nach Abschluss aller Verfahren, tatsächlich nach Hause gebracht werden.“

Die Rückzuführenden wurden von 93 speziell für Rückführungen qualifizierten Polizeibeamten der Bundespolizei, einem Dolmetscher sowie medizinischem Personal begleitet. Die Kosten für diese Maßnahme werden von der europäischen Grenzschutzagentur Frontex übernommen.

Derzeit leben ca. 12.500 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Deutschland. Afghanistan liegt sowohl 2015 als auch 2016 auf Platz 2 der Herkunftsländer. In 2015 wurden 154.000 Zugänge von Schutzsuchenden aus Afghanistan registriert, die zu 32.000 Asylanträgen führten. In diesem Jahr wurden bereits mehr als 115.000 Asylanträge von afghanischen Antragstellern registriert.

BMI, Pressemitteilung v. 15.12.2016