Gesetzgebung

StMAS: Sozialhaushalt 2017/2018 geprägt von deutlichen Leistungsverbesserungen für Familien und weniger Ausgaben im Asylbereich

Der Landtag hat heute den Sozialhaushalt mit einem Gesamtvolumen von rd. € 6,32 Mrd. im Jahr 2017 und rd. € 6,25 Mrd. im Jahr 2018 verabschiedet. Der Sozialetat hat sich damit gegenüber dem Nachtragshaushalt 2016 trotz einer Kürzung um € 640 bzw. € 710 Mio. auf hohem Niveau stabilisiert. Bayerns Sozialministerin Müller zeigte sich zufrieden:

„Mit dem Sozialhaushalt stellen wir auch in den kommenden Jahren die Weichen, dass alle Menschen im Freistaat von den guten Lebensbedingungen profitieren und an unserer Gesellschaft teilhaben können.“

Einen Schwerpunkt legen wir erneut auf die Integration. Hierfür stehen allein im Sozialetat mehr als € 80 Mio. pro Jahr bereit. Davon werden € 19,2 Mio. im Jahr 2017 und € 13,7 Mio. im Jahr 2018 in die berufliche Integration und Bildung fließen, damit die Menschen in Bayern möglichst schnell Arbeit finden. Außerdem werden die Mittel für die Migrationsberatung um jährlich rd. € 2,9 Mio. erhöht. Für die Unterbringung von Asylbewerbern hingegen konnte jährlich € 1 Mrd. weniger veranschlagt werden. Dies liegt an den geringeren Zugangszahlen und daran, dass wir die Unterbringung von Asylbewerbern effizienter organisieren und weiter konsolidieren konnten.

Die übrigen Sozialausgaben werden um ca. € 150 Mio. im Jahr 2017 und um mehr als € 300 Mio. im Jahr 2018 erhöht.

„Der Schwerpunkt liegt hierbei traditionell bei den familienpolitischen Leistungen. Bayern ist und bleibt als Familienland Spitze“, so die Ministerin und weiter: „39% des Sozialhaushalts entfallen auf familienpolitische Leistungen.“

Das sind fast € 5 Mrd. im Doppelhaushalt. Allein für die Kinderbetreuung steigen die Ausgaben um ca. € 155 Mio. bzw. € 260 Mio. auf rd. € 1,9 bzw. € 2 Mrd. Für das Bayerische Betreuungsgeld sind im Doppelhaushalt € 450 Mio. vorgesehen.

Für Menschen mit Behinderung sind insgesamt über € 675 Mio. im Doppelhaushalt veranschlagt. So haben wir beispielsweise im Jahr 2018 erstmals € 12 Mio. für ein Teilblindengeld für Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung eingeplant. Daneben stellen wir in vielen weiteren wichtigen Bereichen zusätzliche Mittel bereit: die Fördermittel für ältere Menschen steigen um rd. € 1,6 Mio. auf € 3 Mio., für die Jugendarbeit stellen wir jährlich € 2 Mio. mehr bereit und die Förderung des Ehrenamtes erhöhen wir im Jahr 2017 um € 1,1 Mio. und im Jahr 2018 um € 3,7 Mio.

StMAS, Pressemitteilung v. 15.12.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Zu Stellungnahmen im Kontext des Gesetzgebungsverfahrens zum Haushaltsgesetz 2017/2018 vgl. hier.
  • Zur Übersicht über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.