Sachgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / VG Ansbach, Urt. v. 15.12.2016 – AN 6 K 16.01565
Leitsatz:
AnzeigeAuch ohne Berücksichtigung der regelmäßig vorhandenen Sprachschwierigkeiten war die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren notwendig, da das Integrationsrecht Spezialwissen darstellt, das einem Ausländer regelmäßig nicht geläufig ist, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Ausländer in einer Doppelrolle (Asylverfahren und Zulassung zum Integrationskurs) gegenübertritt und materiell-rechtlich schwierige Fragen aufgeworfen werden.
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