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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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BMUB: Hendricks begrüßt Bundesrats-Beschluss zum Moratorium bei Dämmstoff-Entsorgung – Bund-Länder-Gesprächen für dauerhaft tragfähige Lösung

16. Dezember 2016 by Klaus Kohnen

Zum heutigen Beschluss des Bundesrates für ein Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten erklärt Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks:

„Das ist eine gute Nachricht für den Wohnungsbau und für die vielen Dachdecker, deren Jobs sonst bedroht gewesen wären. Der Beschluss gibt den Handwerkern hoffentlich eine Atempause. Wir wollen diesen Beschluss schon kommende Woche im Kabinett bestätigen, damit er so schnell wie möglich in Kraft treten kann.

Damit bekommen wir eine tragfähige Übergangslösung. Allerdings bleiben alle Beteiligten in der Pflicht, an einer dauerhaften Lösung zu arbeiten. Wir werden noch im Januar zu einer Bund/Länder-Sitzung einladen, bei denen die chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen erörtert werden sollen. Unser Ziel bleibt, Lösungen zu entwickeln, die dauerhaft tragfähig sind. Jetzt müssen alle Beteiligten schnell daran arbeiten, diese Problematik, die künftig auch andere Stoffe betreffen wird, realistisch, rechtssicher und umweltverträglich zu lösen.

Ein Entsorgungsnotstand wie jetzt darf sich nicht wiederholen. Das sind wir den vielen betroffenen Handwerkern, aber auch dem Klimaschutz schuldig. Denn die Handwerker im ganzen Land brauchen schnell Rechtssicherheit bei der Entsorgung der alten Dämmplatten. Das hilft auch dem Klimaschutz, weil jetzt viele Bauprojekte, die zuletzt auf Eis lagen, fortgesetzt werden können. Für die Umwelt entsteht mit dieser Lösung kein Schaden, da das HBCD bei der Müllverbrennung komplett unschädlich gemacht wird. Es muss zugleich gewährleistet sein, dass der Verbleib dieser Stoffe als Abfall dokumentiert wird.“

Hintergrund

2013 wurde HBCD – enthalten in Polystyrol-Dämmplatten international als umweltschädliches POP (Persistent Organic Pollutant) eingestuft. Der Bundesrat hat daraufhin in einem Maßgabebeschluss die Abfallverzeichnisverordnung dahingehend geändert, dass HBCD als „gefährlicher“ Abfall einzustufen war. Seit Inkrafttreten der Verordnung im Oktober ist eine teils chaotische Entsorgungssituation entstanden. Das BMUB verfolgt das Ziel, die Einstufung als „gefährlicher Abfall“ wieder zurückzunehmen. Damit könnten Müllverbrennungsanlagen die Dämmstoffplatten wieder wie zuvor im Abfallgemisch entsorgen. Das Flammschutzmittel HBCD gilt als „langfristig wassergefährdend“, wenn es ausgewaschen wird – darum ist sein Einsatz in neuen Dämmplatten nicht mehr erlaubt. Allerdings ist die Verbrennung der Dämmplatten in Müllverbrennungsanlagen für die Umwelt problemlos – HBCD wird dabei vollkommen unschädlich gemacht. Auch der Umgang mit den Dämmstoffplatten ist aus Umwelt- und aus Arbeitsschutzsicht unbedenklich.

BMUB, Pressemitteilung v. 16.12.2016

Redaktioneller Hinweis

Die Pressemitteilung bezieht sich auf TOP 73 der 952. Bundesrats-Sitzung v. 16.12.2016 – Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV).

  • Beschluss des Bundesrates
  • Vorgang im DIP

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