Gesetzgebung

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der BRD erfolglos

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Nichtzulassung einer Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der BRD in Bayern und gegen die Bestimmung, dass die Volksabstimmung im ganzen Bundesgebiet und nicht nur in Bayern durchgeführt werden müsste. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschl. v. 16.12.2016 – 2 BvR 349/16) und dies in zwei Sätzen wie folgt begründet:

„In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht ‚Herren des Grundgesetzes‘. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“