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BVerwG: Schriftlichkeitsgebot des § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Beschl. v. 15.12.2016 – BVerwG 5 P 9.15 / Weitere Schlagworte: Zustimmung der Personalrats; schriftliche Verweigerung; eingescanntes Schreiben und Zustellung als PDF-Anhang via E-Mail

Leitsatz:

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Die Zustimmung des Personalrats zu einer beabsichtigten Maßnahme des Leiters der Dienststelle wird auch dann „schriftlich“ verweigert i.S.d. § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG, wenn das die Zustimmung verweigernde Schreiben eingescannt und in Form einer PDF-Datei, die die eigenhändige Unterschrift des Vorsitzenden des Personalrats bildlich wiedergibt, als Anhang zu einer E-Mail dem Leiter der Dienststelle übersandt wird.