Gesetzgebung

StMAS: Blockadehaltung im Bundesrat bei Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht nachvollziehbar

„Die Blockadehaltung in der heutigen Bundesratssitzung ist nicht nachvollziehbar“, mit diesen Worten kommentierte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller heute in Berlin am Rande der Bundesratssitzung die Ablehnung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

„Ich habe kein Verständnis dafür, wenn aus parteitaktischen Gründen notwendige Anpassungen und Korrekturen bei der Versorgung von Asylbewerbern verhindert werden.“

Kern des Gesetzes war die Neueinstufung von Asylbewerbern, die bspw. in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Bislang wurden diese so behandelt, als würden sie einen eigenen Haushalt führen, künftig sollten sie in eine niedrigere Bedarfsstufe eingestuft werden. So beträgt der Regelsatz der Bedarfsstufe 1 derzeit € 359, der der Stufe 2 € 323.

„Durch diese Neuerung wären nicht nur die Kosten für den Steuerzahler gesenkt worden, sondern auch eine Ungerechtigkeit beseitigt worden. Denn bei der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft ergeben sich für den Asylbewerber Synergieeffekte, die bislang bei der Einstufung nicht berücksichtigt wurden“, so die Ministerin abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 16.12.2016

Redaktioneller Hinweis

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes stand als TOP 4 auf der Tagesordnung des heutigen Bundesrats-Plenums.

  • Zu amtlichen bzw. kommunalen Stellungnahmen vgl. hier.
  • Zu den wesentlichen Änderungen vgl. hier.