Gesetzgebung

StMAS: Menschen mit Behinderung – Bundesrat verabschiedet Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Der Bundesrat hat heute das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet und den Weg für eine der umfassendsten Sozialreformen der vergangenen Jahre frei gemacht. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller sagte dazu am Rande des Bundesrats:

„Dieses Gesetz wird Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen und zu ihrer besseren Inklusion in die Gesellschaft beitragen. Dafür haben wir bis zum Ende hart verhandelt.“

In Bayern leben 1,1 Mio. Menschen mit Schwerbehinderung, 140.000 beziehen Leistungen der sog. Eingliederungshilfe. Sie alle werden von dem Bundesteilhabegesetz profitieren, zum Beispiel durch Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

„Die Verhandlungen waren langwierig und manchmal auch schwierig – aber Bayern hat für eine Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit schweren Behinderungen gekämpft. Mit dem Gesetz, das heute im Bundesrat verabschiedet wurde, können wir sehr zufrieden sein“, so die Sozialministerin.

Fast auf den Tag genau vor elf Jahren – im Dezember 2005 – haben Bund und Länder angefangen, konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und für ein neues Teilhaberecht für Menschen mit Behinderung zu erarbeiten. Auf Initiative Bayerns haben bereits 2013 die Länder die zentralen Eckpunkte für ein Bundesteilhabegesetz vorgestellt. Jetzt ist es verabschiedet.

StMAS, Pressemitteilung v. 16.12.2016

Redaktioneller Hinweis: Amtliche und kommunale Stellungnahmen zum BTHG.