Das Bayerische Gesetz zur Ausführung und Ergänzung strafrechtlicher Vorschriften (Bayerisches Strafrechtsausführungsgesetz – BayStrAG) v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 345). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Führungsaufsichtsstellen-Verordnung (FAStellenV) und das Bayerische Subventionsgesetz (BaySubvG) treten am 31.12.2016 außer Kraft.
Stichworte: Strafverfahren; Beistand insbes. bei Vernehmungen und in der Hauptverhandlung; Anspruch auf gerichtliche Beiordnung eines staatlich finanzierten Prozessbegleiters für besonders schutzbedürftige Opfer; Voraussetzungen zur Anerkennung als psychosozialer Prozessbegleiter; Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen zum psychosozialen Prozessbegleiter; Schaffung einer einheitlichen Stammnorm für landesrechtliche Regelungen mit Strafrechtsbezug.
- Genaueres: Vgl. den Gesetzentwurf der Staatsregierung nebst Beschlussempfehlung mit Bericht.
Weitere Informationen:
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
- Vorgangsmappe des Landtags: hier.
- Überblick über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Freistaat: hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen