Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 350). Es tritt am 20.12.2016 in Kraft. Stichworte: Fortführung der staatlichen Förderung für das Lokalfernsehen; Digitalisierung des Hörfunks: Förderauftrag der BLM.
- Genaueres (redaktionelle Beiträge): Vgl. den Gesetzentwurf der Staatsregierung nebst Beschlussempfehlung mit Bericht.
Weitere Informationen:
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
- Vorgangsmappe des Landtags: hier.
- Überblick über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Freistaat: hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen