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StMGP: Bayerische Ethikkommission für PID entschied 2016 über 128 Anträge

19. Dezember 2016 by Klaus Kohnen

Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat im Jahr 2016 über 128 Anträge entschieden. Darauf hat Gesundheitsministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen. Es gab 26 ablehnende Entscheidungen. Zustimmend wurden 102 Anträge bewertet.

Huml betonte: „Die Kommission leistet einen wichtigen Beitrag dafür, dass in Bayern die medizinischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst genutzt werden. Denn die PID darf auf keinen Fall als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Oberste Priorität hat vielmehr immer der Schutz des Lebens.“

Als Präimplantationsdiagnostik wird die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos bezeichnet, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Dabei wird gezielt etwa nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien gesucht. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden – und nur in den dafür zugelassenen vier Zentren in Bayern. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg.

Huml unterstrich: „Die Bayerische Ethikkommission für PID hat ihre Aufgabe auch in diesem Jahr verantwortungsvoll fortgesetzt. Ihre Mitglieder entscheiden im Einzelfall, ob eine PID zulässig ist. Dabei werden maßgebliche psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Bereitschaft, diese ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen, verdient großen Respekt und Anerkennung.“

Die Kommission hatte sich im März 2015 in München konstituiert. Die erste Arbeitssitzung fand im Oktober 2015 statt. Insgesamt sind bislang in der Geschäftsstelle der Ethikkommission 179 Anträge eingegangen. Davon sind bisher 163 Anträge (35 Anträge im Jahr 2015 und 128 Anträge im Jahr 2016) abschließend bewertet worden. Jeder Einzelfall unterliegt strenger Vertraulichkeit. Es gab insgesamt bislang 28 ablehnende und 135 zustimmende Entscheidungen.

Die Anträge betrafen fast ausschließlich die Indikation aufgrund eines hohen Risikos einer schwerwiegenden Erbkrankheit. Eine Vielzahl der Anträge wurde aufgrund einer nachgewiesenen Chromosomenstörung gestellt. Daneben betrafen die Anträge auch verschiedenste autosomal-dominant, autosomal-rezessiv oder geschlechtsgebundene erbliche Krankheiten.

Die Ethikkommission für PID besteht aus acht Mitgliedern, die unterschiedlichen Fachrichtungen angehören. Es handelt sich um vier Mediziner verschiedener Fachrichtungen (Reproduktionsmedizin, Humangenetik, Pädiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapie), einen Ethiker, einen Juristen, einen Patientenvertreter und einen Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung. Vorsitzende ist die Reproduktionsmedizinerin Frau Prof. Dr. Ursula Zollner. Stellvertretender Vorsitzender ist der Ethiker Prof. Dr. Arne Manzeschke.

Weitere Informationen zur PID-Kommission finden Sie unter: http://www.stmgp.bayern.de/service/pid/pid_kommission.htm.

StMGP, Pressemitteilung v. 18.12.2016

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