Gesetzgebung

StMUV: Reform der Lebensmittelüberwachung kommt

Ab Anfang 2018 wird eine neue bayernweite Behörde für die lebensmittelrechtliche Kontrolle komplexer Betriebe zuständig sein. Das Kabinett hat dazu gestern eine umfassende Reform der Lebensmittelüberwachung und Veterinärverwaltung beschlossen. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf unterstreicht:

„Die Reform kommt. Die Staatsregierung stellt damit die Weichen für die Lebensmittelüberwachung der Zukunft. Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher. Wir werden die Lebensmittelüberwachung noch weiter stärken. Wir schaffen für die komplexen Betriebe eine neue bayernweit zuständige Kontrollbehörde. Dadurch werden die Landratsämter in ihrer täglichen Arbeit entlastet. Das ist eine Premiumlösung für den Verbraucherschutz. Und die seit Jahren größte und umfassendste Reform in diesem Bereich.“

Die neue Behörde übernimmt von den Landratsämtern und den elf kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die Zuständigkeit für die Überwachung der komplexen Betriebe inklusive Vollzug. Interdisziplinäre Kontrollteams mit hohem Spezialisierungsgrad sorgen künftig für eine Kontrolle auf Augenhöhe. 70 neue Stellen und rund € 4,1 Mio. sind dafür im Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehen. 20 Stellen sollen zusätzlich aus dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur neuen Behörde verlagert werden.

Standorte für die neue Behörde werden Kulmbach und Erding sein. Es werden bereits geeignete Räumlichkeiten gesucht. Die Behörde wird dem LGL nachgeordnet. Das stellt sicher, dass das umfassende Know-how und Wissen des LGL bestmöglich für die Arbeit der neuen Behörde nutzbar gemacht werden kann. Die bestehende Spezialeinheit des LGL wird fortentwickelt: Für Betriebe, die im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltungsbehörden bleiben, kann die Einheit auch zukünftig fachlich unterstützend tätig werden. Neu ausgerichtet wird sie auf die Bereiche Planung und Controlling.

Komplexe Betriebe sind beispielsweise überregional tätige Betriebe, die bestimmte Produkte herstellen wie etwa Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder. Auch Geflügelgroßbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen und größere Schlachthöfe sind komplexe Betriebe. Eine überregionale Tätigkeit ist dann gegeben, wenn der Betrieb als wesentlicher Markteilnehmer für die dauernde Versorgung von mindestens 1,5 Mio. Menschen ausgelegt ist. Die Reform umfasst bis zu 800 Betriebe. Bei den Kreisverwaltungsbehörden verbleiben beispielsweise lokal und regional tätige Metzgereien, Bäckereien und Hofläden. Außerdem übernimmt die neue Behörde die Aufgaben der sogenannten Grenzkontrollstelle am Flughafen München, die bisher beim Landratsamt Erding angesiedelt war.

Die Eckpunkte der Reform wurden in einem intensiven Prozess mit den betroffenen Verbände und der Politik abgestimmt, insbesondere auch mit dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Städtetag. Jetzt beginnt die Verbandsanhörung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.

StMUV, Pressemitteilung v. 21.12.2016