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StMGP: Huml stärkt Patientenvertreter – Bayerisches Gesundheitsministerium fördert Koordinierungsstelle

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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml stärkt die Interessen und Rechte von Patienten. Huml betonte am Samstag: „Kranke Menschen brauchen eine starke Stimme. Sie brauchen Patientenvertreter, die mit viel Engagement und Durchsetzungskraft ihre Interessen in den Gremien der Selbstverwaltung vertreten. Deshalb fördert das bayerische Gesundheitsministerium jetzt die ‚Koordinierungsstelle Patientenbeteiligung‘.“

Die Ministerin fügte hinzu:

„Ich freue mich sehr, dass sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in unserem Gesundheitswesen für die Belange der Patienten einbringen. Klar ist aber auch: Wir müssen die Patientenvertreter nach Kräften bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe unterstützen. Denn ohne eine professionelle Beratung und Zuarbeit ist eine kompetente Beteiligung in den einzelnen Fachausschüssen für die ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreter nur schwer leistbar.“

Die Ministerin ergänzte:

„Hier setzt die Koordinierungsstelle Patientenbeteiligung in Bayern an, die im Dezember 2016 in München ihre Arbeit aufgenommen hat: Sie soll zur weiteren Stärkung der Selbstbestimmung der Patienten im Freistaat beitragen. Das bayerische Gesundheitsministerium fördert den Aufbau und die Arbeit dieses innovativen Projekts mit rund 43.000 Euro in den kommenden 13 Monaten.“

Um die Patientenvertreter in Bayern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe zu unterstützen, haben die im Patientennetzwerk Bayern PNB organisierten Patientenvertreter gemeinsam mit dem Gesundheitsladen München e.V. die Koordinierungsstelle Patientenbeteiligung in Bayern ins Leben gerufen. Diese soll Ansprechpartner in Fachfragen sein, Informationsmaterial und Schulungsangebote vorhalten und die Interessen der Patientenvertreter wahren.

Patientenvertretung bezeichnet die organisierte Interessenvertretung der Patienten im Gesundheitswesen. Sie findet in den Ausschüssen und Gremien sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene statt. Durch die Neuregelungen im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2004 und in der Ärztezulassungsverordnung von 2007 wurden zahlreiche Grundlagen für eine verpflichtende Beteiligung der Patientenvertreter geschaffen, die der Bundesgesetzgeber seitdem kontinuierlich erweitert hat.

In den Ausschüssen waren vorher ausschließlich Ärzte und Krankenkassen vertreten. Benannt werden die Patientenvertreter von den in der Patientenbeteiligungsverordnung anerkannten maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen.

Huml unterstrich:

„Die Beteiligungsrechte von Patientinnen und Patienten an der Gestaltung des Gesundheitswesens in Deutschland sind in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich ausgeweitet worden. Klar ist: Nur wenn auch Patientenvertreter in den zuständigen Fachgremien sitzen, können die Rechte und Interessen jedes einzelnen Patienten gestärkt werden. Darum ist es wichtig, Menschen für dieses anspruchsvolle Amt zu gewinnen und zu halten.“

Die Ministerin ergänzte:

„Die Patientenvertreter bringen hierbei höchst unterschiedliches Wissen in ihre Arbeit ein. Teilweise verfügen sie aufgrund ihres Berufes über eine große Sachkenntnis, teilweise haben sie selbst eine schwere Krankheit erlebt und wissen daher um die Probleme der Betroffenen. Sie benötigen auch ein ganz besonderes Fingerspitzengefühl, denn im Rahmen der Patientenvertretung begeben sie sich in einen Entscheidungsprozess, bei dem sie häufig auch Kompromisse eingehen müssen. Oft geht es dabei um den Ausgleich politischer, professioneller und finanzieller Interessen.“

StMGP, Pressemitteilung v. 24.12.2016