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DStGB: Bündnis für mehr Sicherheit erforderlich

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Angesichts erhöhter Terrorgefahr und eines ersten schrecklichen Anschlages in Berlin sowie der weiter anwachsenden Alltagskriminalität sind immer mehr Menschen zunehmend verunsichert und beginnen zu zweifeln, ob der Staat ihre Sicherheit ausreichend gewährleisten kann. Obwohl Deutschland international weiter ein sicheres Land ist, nimmt das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat ab. Die Folge sind eine zunehmende Politikverdrossenheit und die Gründung von Bürgerwehren.

„Ein wehrhafter Rechtsstaat muss diesen Entwicklungen mit aller Kraft entgegentreten und ein deutliches Zeichen setzen, um das Vertrauen in den Staat wieder zu stärken und den Bürgern ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln“, fordert DStGB-Präsident Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt Bergkamen, anlässlich der heutigen Bilanzpressekonferenz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin.

Hasskriminalität und Straftaten, die sich gegen politische Einstellungen, Nationalitäten, Hautfarben oder Religionen richten, sind angestiegen, insbesondere Wohnungs- und Geschäftseinbrüche haben dramatisch zugenommen. Statistisch gesehen gibt es alle 3,1 Minuten einen Einbruch oder Einbruchsversuch in Deutschland. Dagegen ist die Aufklärungsquote laut Polizeiangaben in den vergangenen zehn Jahren von 19,6 auf 15,2% gesunken.

Sicherheit ist Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität in Städten und Gemeinden und zugleich wichtiger Standortfaktor.

„Bund und Länder haben inzwischen Vorschläge des DStGB aufgriffen und Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit eingeleitet. Dies betrifft den Ausbau der Personalkapazitäten bei der Polizei und Justiz, Präventionsstrategien gegen Radikalisierungen sowie den Kampf gegen die Internet- und Computerkriminalität. Das reicht aber nicht aus“, stellte Schäfer fest.

Folgende weitere Maßnahmen sind notwendig:

  • Die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen sowie im ÖPNV muss ausgebaut werden. Videoüberwachung dient der Kriminalprävention, der erfolgreichen Strafverfolgung sowie der Steigerung des Sicherheitsgefühls. Die gesetzlichen Regelungen in den Ländern lassen dies derzeit nur sehr einschränkend zu. Aus Sicht des DStGB müssen datenschutzrechtliche Hürden auf Bundes- und Landesebene dringend abgebaut werden. So sollten die Fristen, in der die mit Videotechnik aufgezeichneten Bilder gelöscht werden müssen, vereinheitlicht und verlängert werden. Eine 24- oder 48-Stundenfrist reicht nicht aus. Die Löschungsfristen sollten mindestens zwei Monate betragen.
  • Es müssen ausreichend Ermittler zur Bekämpfung der Wohnungs- und Geschäftseinbrüche eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Bandenkriminalität müssen die Sicherheitsbehörden der Länder stärker kooperieren und die Telekommunikationsüberwachung sowie die Verkehrsdatenüberwachung ermöglicht werden. Der Informationsaustausch muss grenzüberschreitend zwischen den Behörden aller Ebenen – EU, Bund, Länder, Kommunen – verbessert werden. Die zwischen Deutschland, den Niederlanden und Belgien unterzeichnete „Aachener Erklärung“ zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität, ist ein richtiger Schritt.
  • Staatsanwaltschaft und Gerichte sind gefordert, die Taten mit der notwendigen Konsequenz zu verfolgen und abzuurteilen. Durch eine Verschärfung des Strafrahmens für Wohnungseinbrüche und eine Änderung der Strafprozessordnung muss die Justiz die entsprechenden Handlungs- und Eingriffsbefugnisse erhalten.
  • Gewaltaufrufe, Beleidigungen und Drohungen gegenüber Mandats- und Amtsträgern aber auch gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Es droht eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit öffentlicher Ämter, wenn ihre Träger solchen Angriffen schutzlos gegenüberstehen. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss ein deutliches Zeichen setzen. Der DStGB setzt sich seit langem für einen Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Hasskriminalität ein. Dieser muss endlich umgesetzt werden. So muss der geltende Stalking-Paragraf des § 238 StGB um den neuen Straftatbestand des „Politiker-Stalkings“ ergänzt werden. Die Verschärfung des Strafrechts nützt wenig, wenn die Täter nicht ermittelt und Staatsanwaltschaften und Justiz diese nicht konsequent verfolgen und aburteilen können. Der DStGB unterstützt deshalb den Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen, im StGB eine dem Gemeinwohl feindliche Haltung als strafschärfenden Umstand zu werten, um so Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute aber auch Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung besser zu schützen. Auch die sozialen Netzwerkbetreiber sollten – etwa durch eine Änderung des Telemediengesetzes – dazu verpflichtet werden, die Daten straffälliger Personen bei Ermittlungsverfahren an die Polizei und die Justiz weiterzugeben. Absprachen, dass auf freiwilliger Basis Einträge dieser Inhalte gelöscht werden, reichen nicht aus.
  • Radikalisierungstendenzen in der Gesellschaft müssen gezielter bekämpft werden. Notwendig ist der Aufbau von lokalen Präventionszentren, in denen gemeinsam mit den Kommunen mögliche Radikalisierungstendenzen analysiert, Gegenstrategien entwickelt und in einem bundesweiten Netzwerk zusammengearbeitet wird. Auch muss hier der notwendige Informationsfluss der Behörden untereinander sichergestellt werden. Zugleich sollten die Zentren als Plattform für den Austausch unter den gesellschaftlichen Gruppen, wie z.B. Schulen, Jugend- und Sozialarbeit, Polizei, Religionsgemeinschaften aber auch Psychologen dienen und als Anlaufstelle für Eltern, Bürger, Lehrer oder Arbeitgeber, wenn diese Radikalisierungstendenzen beobachten. Sinnvoll wäre es, das Projekt mit einem Präventionsgesetz gegen Radikalisierung zu verbinden. Dort sollten die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen dauerhaft gesichert werden.
  • Angesichts zunehmender Cyber- und Hackerangriffe muss die bereits beschlossene zentrale Stelle im Sicherheitsbereich zur Entschlüsselung der Internetkommunikation schnell aufgebaut werden. Die Internet- und Computerkriminalität muss durch besser geschulte Fachkräfte bekämpft, die bereits bestehenden Aktivitäten in den Landeskriminalämtern und im Bundeskriminalamt miteinander vernetzt und zusammengeführt werden. Der Schutz kritischer Infrastrukturen muss oberste Priorität haben. Das Bundesamt für Informationstechnik muss als Ansprechpartner auch den Kommunen zur Verfügung stehen.

DStGB, Pressemitteilung v. 02.01.2017