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BAMF: Kommunikation mit Verwaltungsgerichten – Bundesamt setzt Meilenstein bei Digitalisierung

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Innerhalb von nur einem Jahr hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Kommunikation mit den Verwaltungsgerichten beidseitig digitalisiert. Mit der Einführung des digitalen Posteingangs beim Bundesamt für alle Verwaltungsgerichte ist die digitale Kommunikation nun bundesweit umgesetzt. Bereits seit Juli 2016 kann das BAMF Schriftstücke und Akten elektronisch an alle Verwaltungsgerichte versenden.

„Damit hat das Bundesamt einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung des Rechtsverkehrs in Deutschland geschaffen und nimmt eine Vorreiterrolle bei der digitalen Kommunikation zwischen Behörden ein“, sagt Ralph Tiesler, Vizepräsident des Bundesamts.

Mit der großen Mehrheit der deutschen Verwaltungsgerichte kommuniziert das BAMF bereits seit Monaten auf digitalem Wege. Seit Juli 2016 kann das Bundesamt Akten und Schriftstücke, die für Klagen mit Bezug auf das Asylverfahren relevant sind, elektronisch versenden. Jeden Monat werden durch das BAMF derzeit im Schnitt rund 30.000 solcher Dokumente elektronisch und rechtssicher an die Gerichte versandt. Mit 42 von 48 Verwaltungsgerichten nehmen fast 90% der relevanten Gerichte deutschlandweit an diesem Verfahren teil.

Nun ist auch der umgekehrte Weg von den Gerichten zum BAMF nahezu flächendeckend digitalisiert. Seit Eröffnung des elektronischen BAMF-Posteingangs für Verwaltungsgerichte empfängt das Bundesamt monatlich derzeit im Schnitt rund 60.000 Dokumente elektronisch. 30 Gerichte aus neun Bundesländern nehmen derzeit daran teil.

„Das sind beeindruckende Zahlen“, unterstreicht Stefanie Otte, Staatssekretärin des Niedersächsischen Justizministeriums und zugleich Vorsitzende des E-Justice-Rates.

„Das BAMF und die Justiz haben die digitale Kommunikation in partnerschaftlicher Zusammenarbeit eingeführt und damit die Modernisierung von Justiz und Behörde einen großen Schritt vorangebracht.“

Für Flüchtlinge, die gegen ihren Asylbescheid klagen, werden durch die elektronische Kommunikation die Verfahren beschleunigt. Vorteile liegen sowohl für das BAMF als auch für die Gerichte vor allem im geringeren zeitlichen und finanziellen Aufwand durch den Entfall der Papierkommunikation. So entfällt auf beiden Seiten das Drucken und Scannen, was im BAMF etwa ein Drittel weniger Aufwand je Dokument in der Eingangsbearbeitung bedeutet. Das Projekt hat auch behördenübergreifend positive Auswirkungen.

„In mehreren Bundesländern hat das Projekt zur weiteren oder beschleunigten Digitalisierung der Verwaltungsgerichte beigetragen“, betont Dr. Markus Richter, zuständiger Abteilungsleiter im Bundesamt.

Die elektronische Kommunikation mit den Verwaltungsgerichten ist ein zentraler Teil der Digitalisierung des Asylverfahrens. Im Rahmen dieses Projekts wurden etwa mit der Einführung des Ankunftsnachweises oder der Digitalisierung der Dokumentenmappe der Asylakte bereits in der Vergangenheit weitere Meilensteine gesetzt.

BAMF, Pressemitteilung v. 10.01.2016