Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Gemeinden und Städte für mehr Videoüberwachung im Öffentlichen Raum

Bayerns Gemeinden und Städte sprechen sich für mehr Videoüberwachung im Öffentlichen Raum aus. Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl: „Das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nimmt auf Grund der erhöhten Terrorgefahr, Anschläge, Gewalttaten sowie der steigenden Alltags- und Hasskriminalität deutlich zu. Zugleich steigt die Erwartungshaltung gegenüber dem Staat, ihnen ausreichend Schutz und Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang gewinnt die Videoüberwachung an zentralen Orten, wie Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen, an Bedeutung.“

Die Videoüberwachung kann maßgeblich dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. Sie dient zugleich der Kriminalprävention sowie der erfolgreichen Strafverfolgung. Die zeitweise chaotischen Zustände und Probleme bei der Aufklärung der Silvesterübergriffe in Köln haben deutlich gemacht, wie wichtig Aufzeichnungen sind, um Täter ermitteln und ihre Straftaten verfolgen zu können. Auch im jüngsten Fall in Berlin, die Attacke einer jungen Frau auf der U-Bahn-Treppe, konnte der mutmaßliche Täter nur aufgrund der Videoaufzeichnungen gefasst werden.

Gerade im Bereich der kameragestützten Überwachung des öffentlichen Raums bieten die technologischen Innovationen völlig neue Chancen. Mittels intelligenter Systeme ist es zielgenau möglich, Verdächtige zu identifizieren sowie Straftaten zu verhindern und zu ahnden, ohne dass Komplettaufzeichnungen notwendig sind. Intelligente Videobeobachtung bedeutet vor allem Prävention vor Anschlägen und besseren Schutz vor Straftaten. Die Mehrheit der Bürger wünscht sich eine Ausweitung an zentralen Plätzen; die gesetzlichen Regelungen des Freistaats Bayern lassen dies jedoch nur sehr einschränkend zu. Derzeit wird in Bayern vieles, was möglich wäre, mit Hinweis auf den Datenschutz verhindert.

Brandl: „Die strengen Datenschutzregelungen müssen dringend abgebaut werden. Dem Schutz der Allgemeinheit ist Vorrang vor dem Schutz der informationellen Selbstbestimmungsfreiheit einzuräumen. Wir müssen aufpassen, dass aus berechtigtem Datenschutz kein unbeabsichtigter Täterschutz wird.“

Zugleich müssen in diesem Rahmen die Speicherfristen für Videoaufzeichnungen ausgeweitet und vereinheitlicht werden, um belastbares Material zur Verfolgung der Täter besitzen und verwerten zu können. Eine 24 Stunden oder 48 Stunden Frist, nach der die mit der Videoüberwachung aufgezeichneten Bilder wieder gelöscht werden müssen, reicht nicht aus, um angemessen reagieren zu können. Die Löschfristen sollten mindestens 2 Monate betragen. Dies ist bislang nur in Sachsen möglich. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in Bayern drei Wochen.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 10.01.2016