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BVerwG: Rechtswidrigkeit der Sperrung der Namen der Mitglieder einer Evaluierungskommission und eines Fachgutachters

Sachgebiete: Verfahrens- und Prozessrecht; Hochschulrecht / BVerwG, Beschl. v. 10.01.2017 – BVerwG 20 F 3.16 / Weitere Schlagworte: Fusion FH mit Universität; Frage der Angleichung von Dienstaufgaben eines bisherigen FH-Professors an Dienstaufgaben eines Universitäts-Professors

Leitsatz:

Die Namen der Mitglieder einer Evaluierungskommission und eines Fachgutachters zur Frage der Angleichung der Dienstaufgaben eines bisherigen Professors an einer Fachhochschule an die Dienstaufgaben eines Universitätsprofessors anlässlich der Fusion beider Institutionen sind nicht im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten.